Eltern gewinnen gegen den Kanton
Weil er für die Volksschule zu schwach sei, wollte die Erziehungsdirektion einen Jungen in eine Sonderschule schicken. Die Eltern wehrten sich – und haben vor Gericht recht bekommen.

Der Junge ist zwölfjährig und wohnt in einer Berner Vorortsgemeinde. Er besucht die Volksschule, eine Klasse für besondere Förderung. In Fächern wie Musik oder Gestalten ist er nicht auf besondere Hilfe angewiesen. In Deutsch und Mathematik aber habe er bereits drei Jahre Rückstand auf den Lernstoff und zeige trotz grosser Anstrengungen nur «sehr geringe Fortschritte», so die Lehrerinnen, die ihn in der Unterstufe unterrichteten. Der Bub leide. Er zeige «Anzeichen von sozialem Rückzug».