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Kommentar zum BundesanwaltEinen zweiten solchen Fall darf es nicht geben

Einen zweiten solchen Fall kann die Schweiz sich nicht leisten: Der abgetretene Bundesanwalt Michael Lauber in einer Aufnahme vom 20. Mai 2020.

Die Affäre schadet dem Ruf der Justiz

Es braucht auch strukturelle Reformen