Eine Ärztin war zu teuer
50 Krankenkassen haben eine Ärztin angeklagt: Sie verrechne zu hohe Leistungen. Nun muss die Ärztin 220'000 Franken zurückzahlen.

Eine Ärztin war zu teuerFreiburgEine Ärztin aus dem Kanton Freiburg hat im Jahr 2005 im Schnitt Kosten von 1670 Franken pro Patient verrechnet – vergleichbare Ärzte kamen auf 950 Franken pro Patient. Auch in den Folgejahren verrechnete sie den Krankenkassen regelmässig deutlich mehr als ihre Kollegen.
Knapp 50 Krankenkassen, vertreten durch ihren Branchenverband Santésuisse, haben die Ärztin angezeigt: Sie solle das Geld, das sie in den Jahren 2005 bis 2008 zu viel einkassiert habe, zurückzahlen. Sie «überarzte» ihre Patienten.
Die Ärztin wehrte sich gegen diese Forderung. Ihre Arbeit sei nicht mit jener anderer Ärzte vergleichbar. Sie begründete die hohen Kosten in ihrer Praxis mit mehreren Faktoren. So habe sie sehr viele ältere oder gar sehr alte Patientinnen und Patienten. Zudem betreue sie viele Portugiesen, die in der Schweiz erstmals zum Arzt gingen, sodass keine Krankengeschichte bestehe und sie diese erarbeiten müsse. Weiter habe sie einige Patienten mit schweren Krankheiten wie Multiple Sklerose, was teure Medikamente mit sich bringe. Auch gebe sie selber in der Praxis Medikamente ab, was dazu führe, dass viele Patienten öfter vorbeikämen als in anderen Praxen.
Nun hat das Freiburger Schiedsgericht zum Krankenversicherungsgesetz in dieser Sache entschieden. Es sieht es als richtig an, dass die Krankenkassen die Abrechnungen der Ärztin verglichen haben. Das Gericht schreibt zudem, die Ärztin habe nie nachweisen können, dass sie mehr Patienten mit schweren Krankheiten behandle. Das Gericht hat die Frau dazu verurteilt, den Krankenkassen für die Jahre 2005 bis 2008 220'000 Franken zurückzuerstatten. Gemäss Urteil sind die Abrechnungen der Ärztin seit 2009 übrigens gesunken und entsprechen nun jenen anderer Ärzte.
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