Hotel ohne Covid-EntschädigungEinbussen waren zu klein oder saisonal bedingt
Da ihr Hotel Umsatzeinbussen erfuhr, beantragte eine Frau von ihrer Ausgleichskasse Entschädigungen im Rahmen der Covid-Verordnungen des Bundesrates. Die Kasse zahlte nicht.

Die Inhaberin eines Hotels im Berner Oberland gelangte ans Berner Verwaltungsgericht, da ihre Ausgleichskasse ihr keine Corona-Erwerbsersatzentschädigung für die Monate September, Oktober, November, Dezember 2020 und Februar 2021 zahlen wollte. Die Ausgleichskasse begründete dies damit, dass das entsprechende Hotel jeweils im Oktober und November saisonal geschlossen habe. Deshalb sei der entsprechende Erwerbsausfall nicht auf die Corona-Schutzmassnahmen zurückzuführen. Was die anderen drei Monate angehe, so sei der Ausfall unter der vom Bundesrat definierten Grenze, welche für Entschädigungen berechtige, gelegen.