Einbürgerung für Kinder von Sozialhilfebezügern
Haben erwachsene Asylsuchende Schulden, sollen ihre Kinder trotzdem eingebürgert werden können. Dies gilt auch bei Sozialhilfefällen.

Minderjährige Kinder können auch dann eingebürgert werden, wenn ihre Eltern Sozialhilfe beziehen. Dies geht aus einer am Montag veröffentlichten Antwort des bernischen Regierungsrats auf eine Interpellation hervor.
Die Regierung stützt sich auf das Zivilrecht, wonach die Schulden der Eltern den Kindern nicht anzurechnen seien. So bestehe denn bei Minderjährigen auch keine Rückerstattungspflicht für Leistungen der Sozialhilfe.
Demnach sei es nicht sachgerecht, Minderjährigen die Einbürgerung zu verwehren, allein aus dem Grund, dass ihre Eltern Sozialhilfe beziehen oder bezogen haben und keine Rückzahlung erfolgt ist, schreibt der Regierungsrat.
Eine Einbürgerung erfolgt aber nur, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erfüllt sind und sich die minderjährigen Kinder selbständig einbürgern lassen wollen, also nicht in einem Gesuch der Eltern enthalten sind.
Eine selbständige Einbürgerung ist bei Kindern frühestens ab dem neunten Altersjahr möglich, da sie erst dann die bundesrechtlichen Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen können. Will sich die ganze Familie einbürgern lassen und sind die Kinder damit im Gesuch der Eltern enthalten, gilt eine allfällige Ablehnung für die ganze Familie.
Unterschied zu Erwachsenen
Seit 2013 gilt im Kanton Bern, dass Sozialhilfebeziehende und Personen, die bezogene Sozialhilfe nicht zurückbezahlt haben, nicht mehr eingebürgert werden. Sandra Schneider (SVP/Biel) hatte vom Regierungsrat diesbezüglich Auskunft verlangt.
Eine Einbürgerung ist die höchste Stufe des Integrationsprozesses. Die Anforderungen daran sollen entsprechend hoch, aber gleichzeitig auch erreichbar bleiben.
Mit der erst kürzlich vollständig überarbeiteten rechtlichen Grundlage auf Bundes- und Kantonsebene werde dies erreicht, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf die Interpellation.
SDA/mb
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch