Ein paar Fusstritte zu viel
Das Regionalgericht hat einen Teilnehmer einer Kurdendemo zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 23 Monaten verurteilt. Er hatte einen Passanten wohl nach einer Provokation mit den Füssen heftig traktiert.
Die Tritte seien «hinterhältig und brutal» gewesen, die Szene habe «leid» ausgesehen. So beschreiben Zeugen einen Vorfall im August 2016, als es am Rande eine Kurdendemonstration zu einer wüsten Schlägerei auf dem Berner Waisenhauplatz gekommen ist.
Am Dienstag verurteilte das Regionalgericht Bern-Mittelland einen gebürtigen Kurden mit Schweizer Pass wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 23 Monaten.
Auf einem Video war klar zu erkennen, wie der ältere grauhaarige Mann dem am Boden liegenden Opfer, einem türkischstämmigen Schweizer, zwei heftige Tritte gegen den Kopf versetzte.
Handzeichen als Auslöser
Eine wichtige Frage war: Wieso kam es überhaupt zu dieser Schlägerei? Was hat das Ganze ausgelöst? Die Verteidigung argumentierte, dass das spätere Opfer das Handzeichen für die Grauen Wölfe, einer rechtsextremen türkischen Gruppierung, gemacht und die Kurden beschimpft habe.
Die Kundgebung der Kurden sei gezielt gestört worden. Für diese Version fand das Gericht keine Beweise. «Es gab ein Handzeichen als Initialzündung», sagte Gerichtspräsident Urs Herren. Es sei wohl falsch interpretiert worden und hatte eine provokative Wirkung.
«Wir haben die Szene im Video mehrmals angeschaut, auch in Zeitlupe.»
Mit den gezielten Tritten habe der Angeschuldigte eine schwere Verletzung des Opfers in Kauf genommen. «Wir haben die Szene im Video mehrmals angeschaut, auch in Zeitlupe», sagte Urs Herren.
Einmal habe der Angeklagte sogar Anlauf genommen. Man könne von Glück reden, dass das Opfer nur leichte Verletzungen davongetragen habe. Auch wenn es eine Provokation gegeben haben sollte: Die Reaktion sei unverhältnismässig gewesen.
Der Verteidiger war einerseits erleichtert, dass es keine unbedingte Strafe für seinen Mandanten abgesetzt hat.
Andererseits war er enttäuscht, dass das Gericht die Provokationen des späteren Opfers bei der Strafzumessung nicht berücksichtigt hat. Das Urteil kann vor Obergericht angefochten werden.
Urteil per Strafbefehl
Ein zweiter Demoteilnehmer, der in die Auseinandersetzung im August 2016 involviert war, wurde von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl wegen Angriffs zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt.
Er hat den Strafbefehl zwar angefochten, ist aber vor drei Wochen nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen. Damit ist die Strafe rechtskräftig geworden.
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