Ein Brief sorgt für Aufregung
Wird der umstrittene Ausbau der Hochspannungsleitung Wattenwil–Mühleberg doch noch Tatsache? Gegner befürchten es. Die BKW aber entwarnt.

Es war ein nervenaufreibender Kampf. Hunderte Anwohner und zehn Gemeinden wehrten sich dagegen, dass die BKW die Hochspannungsleitung zwischen Wattenwil und Mühleberg ausbaut. Sie gingen bis vor Bundesgericht – mit Erfolg: Vor fünf Jahren hob das oberste Gericht die Plangenehmigung für die neue Hochspannungsleitung auf. Vor zwei Jahren teilte die BKW mit, ein Neubau der Leitung sei nicht mehr nötig. Es reiche, die bestehende Leitung zu sanieren.
Doch nun haben die Landbesitzer entlang der bestehenden Leitung Post von der BKW erhalten. Inhalt: die neue Entschädigungsvereinbarung. Diese muss alle fünfundzwanzig Jahre erneuert werden und regelt, wie viel Geld die Grundeigentümer dafür bekommen, dass sie ihr Land für die Leitung zur Verfügung stellen. In der neuen Vereinbarung ist von einer Leitung mit bis zu 400 Kilovolt Spannung und bis zu 20 Metern Breite die Rede.
Doch die bestehende Leitung hat nur 132 Kilovolt und ist nur 10 Meter breit, wie Hans-U. Jakob vom Verein Gigaherz.ch erklärt. Für den Verein, der gegen den Ausbau kämpfte, ist deshalb klar: Die BKW veranstalte «ein arglistiges Täuschungsmanöver», wolle den Ausbau der Leitung doch noch durchdrücken.
Die BKW-Sprecherin Sabrina Schellenberg dementiert dies. Die Leitung zwischen Wattenwil und Mühleberg werde modernisiert, bleibe aber wie mehrfach zugesichert bei 132 Kilovolt. Von einer Spannungserhöhung könne keine Rede sein. Und warum stehen in der neuen Entschädigungsvereinbarung plötzlich höhere Zahlen? Das liege daran, dass die bestehende Leitung bei vielen Masten über 12 Meter breit sei, antwortet Sabrina Schellenberg. Dort, wo die Leitung über 12 Meter breit sei, hätten die Grundeigentümer eine höhere Entschädigung zugute. Die BKW habe daher entschieden, allen Grundeigentümern den höchsten Ansatz – bis 400 Kilovolt und 20 Meter – zu zahlen.
maz
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