EDA-Mitarbeiter wegen Kinderpornos verurteilt
Ein Mitarbeiter des Aussendepartements wurde freigestellt, nachdem ihm der Konsum von Kinderpornografie nachgewiesen worden war.

Die Staatsanwaltschaft Bern hat einen Mitarbeiter des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wegen des Konsums von Kinderpornografie verurteilt. Der entsprechende Strafbefehl wurde im letzten September erlassen und ist mittlerweile rechtskräftig, wie Christof Scheurer, stellvertretender Generalstaatsanwalt des Kantons Bern, der «NZZ am Sonntag» sagt. Nähere Angaben zum Fall macht er nicht; auch die ausgesprochene Strafe gibt er nicht bekannt.
Fest steht, dass die Berner Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen den Mann im Januar 2019 aufgrund einer Meldung des amerikanischen Federal Bureau of Investigation (FBI) eröffnet hatte. Darauf stellte das EDA den Mitarbeiter frei; in der Zwischenzeit arbeitet er nicht mehr für dieses. «Es besteht kein Arbeitsverhältnis mehr mit dieser Person», sagt EDA-Sprecher Georg Farago der «NZZ am Sonntag».
In den USA schreibt ein Gesetz den Internetanbietern vor, mutmasslich strafbare Pornografie zu melden. Bis Ende 2018 war das FBI die Meldestelle, seither ist es das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC). Diese Stellen leiteten und leiten die Verdachtsfälle an die Strafverfolgungsbehörden derjenigen Länder weiter, in denen das Material ins Internet hoch- oder von diesen runtergeladen wurde.
2018 erreichte die Zahl der entsprechenden Meldungen der USA an die Schweiz mit mehr als 9000 einen Höchststand. Aber auch im letzten Jahr war die Zahl hoch. «Wir haben 2019 rund 8000 Verdachtsmeldungen von NCMEC erhalten», sagt Florian Näf, Sprecher des Bundesamts für Polizei (Fedpol) der «NZZ am Sonntag».
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