Durchbruch für ehemalige Verdingkinder
Die Schweiz wird die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen finanziell entschädigen. Darauf haben sich Vertreter des Bundesamtes für Justiz, des Bauernverbandes und von Betroffenen geeinigt.

Beim zweiten Runden Tisch für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen stand die Entschädigung der Betroffenen im Zentrum. Die Teilnehmenden wollen denn auch einen Härtefall- oder einen Solidaritätsfonds und planen, bis in wenigen Monaten eine Soforthilfe für Betroffene aufzubauen.
Dazu sollen Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden, die keine vorgängige Schaffung einer gesetzlichen Grundlage erfordern, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) mitteilte. Bis zum nächsten Runden Tisch am 29. Januar 2014 sollen diese Möglichkeiten konkretisiert werden. Ziel sei es, bereits im ersten Halbjahr 2014 Gesuche um Soforthilfe entgegenzunehmen und zu bearbeiten.
Härtefallfonds oder Solidaritätsfonds
Diskutiert wurde auch die langfristige Entschädigung der Betroffenen. So wird die Einrichtung eines Härtefall- oder Solidaritätsfonds durch einen Ausschuss geprüft und konkretisiert.
Aus dem Härtefallfonds würden vor allem Personen unterstützt, die aufgrund einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme traumatisiert oder sozial, gesundheitlich oder wirtschaftlich schwer beeinträchtigt worden sind und die heute noch in einer schwierigen Situation leben.
Bei der Variante Solidaritätsfonds würden grundsätzlich alle Personen finanzielle Leistungen erhalten, gegen die aus heutiger Sicht zu Unrecht eine fürsorgerische Zwangsmassnahme angeordnet worden ist. Beide Modelle setzen gemäss EJPD die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage voraus - ein langer Prozess. Aus diesem Grund erachtet der Runde Tisch die finanzielle Soforthilfe als unerlässlich.
Die Höhe allfälliger Entschädigungen für die ehemaligen Verdingkinder und die anderen Opfer fürsorgerischer Massnahmen ist nicht bekannt. Die Opferorganisationen hatten im Vorfeld des ersten Runden Tisches im Juni konkrete finanzielle Forderungen gestellt. So sollten die Opfer in einem ersten Schritt Nothilfebeiträge von je 10'000 Franken erhalten. Ab 2014 sollten dann Entschädigungen von je 120'000 Franken in Form einer Zusatzrente ausbezahlt werden.
Hohes Alter der Betroffenen erfordert rasches Arbeiten
Die Arbeiten und die Umsetzung der beschlossenen Massnahmen sollen wegen des hohen Alters vieler Betroffener mit Hochdruck vorangetrieben werden, schreibt das BJ. Dies erfordere gerade im Hinblick auf gesetzgeberische Arbeiten einen wesentlich stärkeren Einbezug der Verwaltung als bisher.
Daher hat der Leiter der Runde, alt Ständerat Hansruedi Stadler, am Freitag mitgeteilt, aus Kapazitätsgründen sein Amt als Delegierter des Bundesrates abzutreten. Diese Aufgabe wird künftig der stellvertretende Direktor des BJ, Luzius Mader, wahrnehmen.
Besserer Zugang zu Akten
Weiter begrüssten die Teilnehmenden des Runden Tischs, dass es für die Betroffenen einfacher werden soll, ihre Akten einzusehen. Und auch die Behörden sollen für deren Anliegen sensibilisiert werden. Die Empfehlungen der Schweizerischen Archivdirektorenkonferenz werden nun den zuständigen Ämtern zugestellt.
An der nächsten Sitzung wollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich auch mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen in der neueren schweizerischen Sozialgeschichte befassen.
«Dunkles Kapitel»
Der Runde Tisch dient der Aufarbeitung «eines dunklen Kapitels der Schweizer Sozialgeschichte», sagte alt Ständerat Hansruedi Stadler (CVP) bei der ersten Sitzung von Mitte Juni.
Bis über die Mitte des 20. Jahrhunderts hinaus wurden in der Schweiz zahlreiche Kinder aus armen Familien an Bauernbetriebe verdingt. Oft wurden die Verdingkinder dabei auch Opfer von Missbrauch. «Administrativ versorgt» wurden Menschen noch bis zu Beginn der 1980er-Jahre. Der Behördenwillkür waren beispielsweise Frauen ausgesetzt, die unverheiratet schwanger wurden, oder junge Männer, die als «arbeitsscheu» eingestuft wurden.
Seit Dezember 2012 existiert nun eine Anlaufstelle für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen, zu denen auch Zwangssterilisierte und Zwangsadoptierte gehören. Alt Ständerat Stadler war mit der Aufgabe betraut worden, zwischen den Betroffenen und den Behörden zu vermitteln.
SDA/kle
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch