Durch die «dreisten Lügen» nicht täuschen lassen
Zwei frühere Pächter des Roggengratbades in Wyssachen wurden vom Regionalgericht Emmental-Oberaargau zu Freiheitsstrafen verurteilt. Hinter Gitter müssen sie aber nicht.

«Sie haben brandschwarz gelogen und Bankguthaben erfunden»: Mit diesen Worten fasste die damals 76-jährige Dora Herrmann gegenüber dieser Zeitung zusammen, was sie als Eigentümerin des Restaurants Roggengratbad in Wyssachen mit zwei Pächtern im Sommer 2014 erlebte.
Wegen mehrfacher Urkundenfälschung und gewerbsmässigen Betrugs sassen die «Preller-Wirte», wie der «Blick» das Duo genannt hatte, nun vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau. Die Angeklagte behauptete, sie leide an einer Persönlichkeitsspaltung und könne sich an so gut wie nichts mehr erinnern. Ihre Pflichtverteidigerin verlangte einen Freispruch: «Meine Mandantin ist krank», stellte sie fest.
Manipulatorische Fähigkeiten
Anzeichen dafür konnte Einzelrichterin Nicole Fankhauser beim Studium mehrerer psychiatrischer Gutachten keine finden. Dafür entdeckte sie Hinweise darauf, dass die Angeklagte dazu neigt, die Realität in belastenden Situationen auszublenden und in Traumwelten zu flüchten. Experten attestierten ihr eine hohe Sprachkompetenz und ausgeprägte manipulatorische Fähigkeiten.
Der Mann bezeichnete sich vor Gericht als Opfer. Naiv habe er seiner Frau geglaubt, dass sie von ihrem Vater eine Viertelmillion Franken geerbt habe. Und das Roggengratbad in Erwartung dieses Geldregens blauäugig übernommen. Die Bank- und Postfinance-Belege, mit denen er den Gläubigern eine baldige Zahlungsfähigkeit vorgetäuscht habe, seien von der Partnerin ohne sein Wissen gefälscht worden.
Ebenso schuldig
In diesem Punkt gab die Richterin dem Angeklagten zumindest teilweise recht. Die inkriminierten Papiere habe aller Wahrscheinlichkeit nach tatsächlich die Frau erstellt, sagte Fankhauser. Er habe die Falsifikate jedoch ganz bewusst dazu verwendet, Geschäftspartner hinters Licht zu führen. Damit sei er der Urkundenfälschung ebenso schuldig wie seine Partnerin.
Fankhauser verurteilte die Frau zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Die Probezeit setzte sie auf aussergewöhnlich hohe fünf Jahre an. Gleichzeitig widerrief sie eine Geldstrafe von 2700 Franken, welche die seit September krankgeschriebene Ex-Beizerin vor zwei Jahren wegen Veruntreuung zur Bewährung aufgebrummt bekam.
Hinters Licht geführt
Den Mann verurteilte die Vorsitzende zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten. «Als Denkzettel» verpasste sie ihm darüber hinaus eine Busse von gut 5000 Franken.
«Sie haben Ihre Rollen gut gespielt», liess Fankhauser die Frischverurteilten wissen. «Mit Ihrer Redegewandtheit und Ihren manipulativen Fähigkeiten konnten Sie im Roggengratbad viele Menschen hinters Licht führen.» Das Gericht habe sich durch all die «unglaubwürdigen, widersprüchlichen und mit dreisten Lügen gespickten Aussagen» aber nicht täuschen lassen.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch