Dünnere Luft für Chaoten
Sogar die rot-grüne Stadt Bern sagte Ja zum neuen Polizeigesetz. Am Ende war es ein Erdrutschsieg für Regierung und Parlament.

Erwartet worden war der klassische Stadt-Land-Graben: Die bürgerlich geprägten ländlichen Teile des Kanton würden das strengere Polizeigesetz annehmen, die rot-grün dominierte Stadt Bern würde die Vorlage hochkant verwerfen. Am Ende kam es ganz anders: Alle zehn Verwaltungskreise nahmen das Gesetz mit Ja-Anteilen von je mindestens 71,6 Prozent an. Am deutlichsten war die Zustimmung im Verwaltungskreis Thun mit 81,9 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei eher tiefen 37,9 Prozent.
Sogar in der Stadt Bern sagten mehr als 58 Prozent der Stimmenden Ja. Kantonsweit lehnte nur eine einzige Gemeinde das revidierte Polizeigesetz ab: die Kleinstgemeinde Schelten im Berner Jura. Das war jedoch eher ein Zufallsmehr mit 14 Nein- und 12 Ja-Stimmen.
Es waren diverse linke Gruppierungen und Parteien sowie Fahrendenorganisationen, die gegen das Polizeigesetz das Referendum ergriffen und damit eine Abstimmung durchgesetzt haben.
Müller: «Vertrauensbeweis»
Der Berner Polizeidirektor Philippe Müller (FDP) interpretierte das überdeutliche Ja als Bestätigung für die Polizeiarbeit, die im Kanton geleistet wird. «Die Bevölkerung vertraut der Polizei, und sie will, dass Polizistinnen und Polizisten griffige Instrumente zur Hand haben, um auch die moderne Kriminalität zu bekämpfen.» Nicht zuletzt liest Müller aus dem Abstimmungsresultat auch den Willen heraus, dass Chaoten und Randalierer künftig für Schäden zur Kasse gebeten werden, die sie an unbewilligten Kundgebungen anrichten.
Fast schon trotzig fiel die Reaktion des Nein-Komitees aus: Trotz der klaren Annahme des Gesetzes sei klar, dass «es Anpassungen braucht, damit auch Fahrende, People of Colour, Jugendliche sowie Städterinnen und Städter kein ausschliesslich negatives Bild der Polizei haben».

Das ändert sich jetzt
Es sind vor allem vier Veränderungen, die vor der Abstimmung öffentlich zu reden gaben. Die umstrittenste: Künftig können bei unbewilligten und in Gewalt ausufernden Kundgebungen die Veranstalter sowie einzelne Teilnehmer mit 10'000 und in besonders krassen Fällen mit maximal 30'000 Franken zur Kasse gebeten werden. In der Stadt Bern gingen wegen dieser Bestimmung im Abstimmungskampf die Wogen hoch. Linke Parteien und Gruppierungen sahen die Meinungsäusserungsfreiheit gefährdet.
Weiter ermächtigt das neue Gesetz die Polizei dazu, Fahrende von einer illegal besetzten Parzelle wegzuweisen, sofern es im Kanton offizielle Transitplätze gibt. Wegen dieses Artikels musste sich das Parlament von Fahrendenorganisationen Diskriminierungsvorwürfe gefallen lassen. In der Realität dürfte der Wegweisungsparagraf jedoch kaum zur Anwendung kommen. Polizeidirektor Müller versprach im Wahlkampf jedenfalls, dass die Polizei diesbezüglich mit viel Augenmass und Fingerspitzengefühl vorgehen werde.
Die Polizei verspricht sich von der neuen Vorlage auch einen besseren Schutz für Opfer von häuslicher Gewalt. Neu können etwa gewalttätige Partner nicht mehr bloss für zwei Wochen, sondern bis zu zwanzig Tage aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen werden. Und der steigenden Internetkriminalität trägt das angepasste Gesetz Rechnung: So kann die Berner Polizei neu bereits in einem frühen Stadium der Ermittlung auf das Instrument der verdeckten Fahndung zurückgreifen und so etwa versuchen, illegale Waffenkäufe zu verhindern oder Pädophile zu überführen, bevor sie eine Straftat begehen.
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