Drohende Haltung und Geschrei
Statt die Hände auf die Motorhaube des Polizeiautos zu legen, ging ein junger Mann auf ein Polzeiteam zu. Nun wurde er dafür verurteilt.

In den frühen Morgenstunden des Neujahrstages 2017 war ein Paar in Thun unterwegs. Und ein Zweierteam der Kantonspolizei Bern in einem Fahrzeug. Im Auge hatte dieses ein Auto, das nur mit Standlicht fuhr, aber es sah auch, wie der junge Mann ihm den Stinkefinger zeigte.
Ein Polizist stieg aus und kontrollierte die Ausweise. Der junge Mann stimmte zu, dass ihm eine Ordnungsbusse nach Hause geschickt wird. Als er weggegangen sei, hielt der Polizist in seinem Rapport fest, sei das Schimpfwort «gruusige Siech» gefallen. Die junge Frau schoss zudem mit einer nicht gefüllten Konfettipistole.
Nach ihrer Aussage schoss sie in die Luft, nach Aussage der beteiligten Polizistin in Richtung ihres Kollegen. Die junge Frau hat den Strafbefehl wegen dieses Verhaltens akzeptiert, der Mann dagegen erhob Einsprache. Bei seiner ersten Gerichtsverhandlung im September 2017 sagte die junge Frau nicht aus, am Mittwoch schilderte sie als Auskunftsperson noch einmal, was aus ihrer Sicht in jener Neujahrsnacht passiert war.
Die zweite Begegnung
Es kam damals in den späteren Morgenstunden nämlich zu einer zweiten Begegnung des Paares und des Polizeiteams. Dieses brachte die Ordnungsbusse persönlich zum Domizil des jungen Mannes im Nachbardorf. Anscheinend verhielt sich das Paar beim Zusammentreffen verdächtig, jedenfalls wurde es aufgefordert, mit gespreizten Beinen die Hände auf die Motorhaube zu legen.
Unbestritten war, dass der junge Mann diesem Befehl nicht Folge leistete. Er habe die Hände gehoben und die Polizisten aufgefordert, ihn doch zu durchsuchen, sagte die junge Frau am Mittwoch. Dabei ist er, auch das war unbestritten, auf den Polizisten zugegangen. Möglicherweise wild fuchtelnd und schreiend.
Der Polizist sah sich jedenfalls zum Einsatz von Pfefferspray und des Schlagstocks genötigt, während er und seine Kollegin auf die angeforderte Verstärkung warteten. Auch die Polizistin setzte Pfefferspray ein, als der junge Mann sich ihr zuwandte, weil sie seine zum Vorfall hinzukommende Mutter seiner Meinung nach anschrie.
Aus Sicht der Polizisten
«Ob das Verhalten der Polizei vor Ort unverhältnismässig war oder nicht, steht nicht zur Diskussion», sagte Gerichtspräsidentin Nathalie Fritz bei der Urteilseröffnung. Bei der Würdigung gelte es aber, sich in die Lage der Polizisten zu versetzten. Sie mussten annehmen, dass das Paar eine Art Schusswaffe hatte, denn es wurde erst im Nachhinein bekannt, dass es sich um eine Konfettipistole gehandelt hat.
Die Polizistin schilderte den Vorfall beim Elternhaus des jungen Mannes als das Bedrohlichste, was sie bisher erlebt habe. «Es kann nicht so harmlos gewesen sein», sagte die Gerichtspräsidentin. Auch weil der junge Mann sich weder durch den Pfefferspray noch die Schläge auf den Oberschenkel von seinem Näherrücken abhalten liess. «Auch wenn mans nicht so gern hat, wenn die Polizei etwas anordnet, muss man es über sich ergehen lassen», sagte die Richterin.
Beim Verhalten des jungen Mannes habe es zwar keine direkte Gewaltandrohung gegeben, aber er habe mit Haltung, Gesichtsausdruck und Geschrei eventualvorsätzlich gehandelt. Sie sprach wegen der Verhinderung einer Amtshandlung und der Drohung eine bedingte Geldstrafe von 28 Tagessätzen, ausmachend 860 Franken (der Mann ist in der Ausbildung), eine Verbindungsbusse von 210 Franken und eine Übertretungsbusse wegen des unanständigen Verhaltens von 100 Franken aus.
Das Verfahren kostet, falls es kein schriftliches Urteil braucht, 1960 Franken. Ins Gewicht fallen 6635 Franken für den Anwalt der Zivilkläger. Ihnen sprach die Richterin die beantragte persönliche Entschädigung nicht zu.
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