«Dringende Entlastung der Bevölkerung vertagt »
Während der Regierungsrat über das jüngste Urteil zur Oberlandautobahn enttäuscht ist, freuen sich die Vogelschützer.

Das Bundesgericht hat verschiedene Beschwerden gegen das Ausführungsprojekt zur Lückenschliessung der Oberlandautobahn gutgeheissen. Damit muss der Kanton die Linienführung der geplanten Oberlandautobahn neu überdenken.
Nach Ansicht des Schweizer Vogelschutzes SVS/ BirdLife Schweiz ist das Oberlandautobahn-Urteil des Bundesgerichts «wegweisend für den Moorschutz in der Schweiz». Das Gericht habe auch grundsätzliche Fragen beantwortet, heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstag. Für künftige Projekte sei beispielsweise geklärt, dass auch unterirdische Streckenabschnitte gegen den Moorlandschaftsschutz verstossen, wenn sie im Tagebau - also in offener Bauweise - erstellt werden müssen.
«Unverständlich, dass Kanton an Linienführung festhielt»
Teile des Tunnels Hellberg, der das Schutzgebiet unterqueren sollte, hätten im Tagbau erstellt werden sollen. Die gewaltigen Erdbewegungen, die dafür nötig sind, seien mit dem Moorlandschaftsschutz nicht vereinbar, hielten die Richter jedoch fest. Alle, die mit dem Autobahnprojekt zu tun haben, sind sich laut SVS/BirdLife bewusst, dass das Zürcher Oberland mit Verkehrsproblemen kämpft, die es zum Wohle der Bevölkerung zu lösen gilt.
Die Rekurrenten und viele andere Organisationen hätten rechtzeitig und wiederholt darauf hingewiesen, dass das vorgesehene Ausführungsprojekt der Bundesverfassung und dem Gesetz widerspreche. Es sei unverständlich, dass der Kanton Zürich an seiner Linienführung festgehalten habe, obwohl der vom Kanton beauftragte Gutachter bereits im Jahr 2000 festgehalten habe, dass es mehr als fraglich sei, ob das Gebiet Hellberg zu Recht aus dem Perimeter der Moorlandschaft ausgeklammert worden sei.
«Gemeinden können nicht entlastet werden»
Die Volkswirtschaftsdirektion des Kanton Zürichs ist über das Verdikt aus Lausanne enttäuscht. Das beurteilte Projekt sei das Produkt langjähriger Planungen. Nach Ansicht des Regierungsrates habe es auf die schwierigen Rahmenbedingungen Rücksicht genommen. «Die Oberlandautobahn ist neben dem Ausbau des Nordrings und der Glattalautobahn ein sehr wichtiges Element im Hochleistungsstrassennetz des Kantons und von nationalem Interesse», sagt Volkswirtschaftsdirektor Ernst Stocker (SVP). Mit dem Bundesgerichtsentscheid könnten die heute vom Durchgangsverkehr stark belasteten Gemeinden und Anwohner in absehbarer Zeit nicht entlastet werden. «Nun müssen wir nach neuen Lösungen suchen.»
Nach Ansicht der Kantonregierung ändert der Bundesgerichtsentscheid zum fehlenden Teilabschnitt der Oberlandautobahn nichts an der Tatsache, dass der gesamte Korridor Brüttiseller Kreuz-Uster-Hinwil-Reichenburg als neues Element ins schweizerische Autobahnnetz aufgenommen werden muss.
Im Januar 2012 hatte sich der Bundesrat in seiner Botschaft zuhanden des Parlaments für diesen Schritt ausgesprochen und in Aussicht gestellt, das Projekt vom Kanton übernehmen zu wollen. Der Entscheid des Bundesparlaments zum Netzbeschluss steht allerdings noch aus.
SDA/pia
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