Diese neuen Möglichkeiten soll der Nachrichtendienst bekommen
Kritiker monieren, dass das neue Nachrichtendienstgesetz zu unnötigen Schnüffelaktionen führe. In welchen Fällen könnte der Geheimdienst mit dem neuen Recht eingreifen? Ein Erklärungsversuch anhand von Beispielen.

Droht der gläserne Bürger? Die Behörden betonen, dass der Nachrichtendienst die präventive Überwachung nur bei Verdacht auf schwere Delikte wie Terrorismus einsetzen würde.
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Mit dem Nachrichtendienstgesetz (NDG) soll der Staat mehr Möglichkeiten erhalten, Personen vorsorglich zu überwachen. Solche Prävention ist heikel und deshalb zu Recht umstritten. Die Fichenaffäre ist nicht vergessen: Ende der 80er-Jahre kam ans Licht, dass der Staatsschutz über Jahrzehnte Tausende von unbescholtenen Bürgern unnötigerweise bespitzeln liess.