Diese Bäume sind kein Wald
Der Kanton hat entschieden: Im Steingrüebli in Ostermundigen darf die Waldgrenze um 30 Meter nach hinten verschoben werden – zugunsten einer Wohnsiedlung.

Im Frühjahr konnte er noch hoffen: Erich Gehri am Hang, an dem die Terrassensiedlung entstehen soll.
Christian Pfander
Wer ein Haus baut, muss mindestens 30 Meter Abstand vom Wald einhalten. Ein Bauprojekt ist auch am grünen Hang im Ostermundiger Steingrüebli geplant: eine Terrassensiedlung mit 22 Eigentumswohnungen. Die Bauherrin, die Frutiger AG, spricht von einer «qualitativ hochwertigen Überbauung». Auch Gemeindepräsident Thomas Iten setzt einige Hoffnungen in das Projekt, das gute Steuerzahler nach Ostermundigen locken soll.