Der Verwahrte, der rauskommt
Adrian Schmid ist weder Mörder noch Vergewaltiger. Trotzdem wurde er verwahrt. Knapp zehn Jahre und vier Gutachten später darf er das Gefängnis verlassen. Was ist geschehen?
Neun Jahre, vier Monate und drei Tage hat Adrian Schmid auf diesen einen Morgen gewartet. Heute um acht Uhr verlässt er seine Zelle, rund zehn Quadratmeter ist sie gross, darin stehen ein Bett und ein Regal, ein Tisch und ein Stuhl. Er hat seinen ganzen Besitz dabei – oder zumindest das, was er nicht an Mithäftlinge verschenkt hat: Bücher, Kleider, Toilettenartikel, sein Blu-Ray-Gerät und rund 200 CDs. Adrian Schmid läuft den Gang entlang, hinaus in den Innenhof, wohl durch den Haupteingang ins Freie. Und dann, dann endlich, ist er frei.
Also wurde er zusätzlich zu seiner Strafe verwahrt. Man könnte auch sagen: weggesperrt. Um das kleinste Risiko auszuschliessen. Zum ultimativen Schutz der Gesellschaft. So zumindest sieht es Schmids Anwalt Pascal Junod, der sagt: «In meiner ganzen Karriere hatte ich nie einen Fall, der so ungerecht ist. Er schockiert mich bis heute.»