Volksbegehren in ThunDie Zonenplaninitiative muss warten
Die Behandlung der Zonenplaninitiative verzögert sich: Der Thuner Gemeinderat beantragt dem Stadtrat eine Fristverlängerung um sechs Monate.

Am 20. Dezember haben Vertreterinnen und Vertreter eines elfköpfigen Komitees aus dem Lerchenfeld bei der Stadtkanzlei die «Thuner Zonenplaninitiative – Für die Erweiterung von Sport und Freizeit» eingereicht. Für das Volksbegehren, das den geplanten regionalen Abfallsammelhof mit Recyclingcenter der AG für Abfallverwertung (Avag) und der Stadt Thun verhindern will, kamen 1605 Unterschriften zusammen (wir berichteten).
Erst im Juni 2021 an der Urne?
Grundsätzlich muss die Regierung eine Gemeindeinitiative innert drei Monaten auf ihre Gültigkeit überprüfen. Im vorliegenden Fall wäre der 20. März der Stichtag gewesen. Wie die Stadt am Dienstag nun aber mitgeteilt hat, kommt es zu einer Verzögerung: «Die rechtlichen Abklärungen haben ergeben, dass vor der Prüfung der Gültigkeit der Initiative durch den Gemeinderat die planungsrechtliche Vorprüfung beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) durchgeführt werden muss.» Diese Ergebnisse seien erst im Mai zu erwarten. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat deshalb eine Fristverlängerung um sechs Monate. Artikel 25 der Stadtverfassung ermöglicht dies explizit – bei «wichtigen Gründen». Das Parlament wird voraussichtlich am 7. Mai über die Verlängerung befinden. Wird sie gutgeheissen, müsste die Initiative spätestens an der Stadtratssitzung vom 18. März 2021 behandelt werden. Eine allfällige Volksabstimmung dürfte zudem spätestens auf den 13. Juni 2021 angesetzt werden.
Zwei parallele Verfahren
Im Februar hatte Regierungsstatthalter Marc Fritschi bereits die Baubewilligung für den regionalen Abfallsammelhof erteilt. Die Stadt betont in ihrer Medienmitteilung, dass zwischen diesem Entscheid und der Initiative «kein direkter Zusammenhang» besteht. Die Einreichung der Initiative habe keine Auswirkungen auf das Baubewilligungsverfahren, da Bauvorhaben grundsätzlich nach dem Recht, das zur Zeit der Einreichung des Baugesuchs gelte, zu beurteilen seien.
Der fragliche Sammelhof ist auf einer Grünfläche zwischen dem Fussballplatz des FC Lerchenfeld, der Autobahn A6 und der Allmendstrasse geplant. Das Areal liegt aktuell in einer Zone für Arbeiten, die durch die Initiative in eine Zone für Sport- und Freizeitanlagen umgezont werden soll.
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