Die Zeit ist nicht auf Zölchs Seite
Erste Betrugsvorwürfe gegen Franz A. Zölch drohen bald zu verjähren. Dass er dies taktisch nutzen kann, ist unwahrscheinlich.

Die Gläubiger von Franz A. Zölch wittern Morgenluft. Nicht etwa, weil beim früheren Präsidenten der Eishockey-Nationalliga noch viel zu holen wäre. Vielmehr verspricht die Aussicht auf eine öffentliche Verurteilung den Geprellten zumindest Genugtuung. Auf gegen 4 Millionen Franken schätzt die Interessengemeinschaft Zölch-Geschädigter (IGZG) die Betreibungsschulden des prominenten Juristen.
Die Chancen, auf dem rechtlichen Weg doch noch das an ihn ausgeliehene Geld zurückzubekommen, gehen gegen null. Dessen sind sich die Geschädigten bewusst, die sich 2012 zusammengeschlossen und vier Jahre später Anzeige eingereicht haben. Sie haben damit die Ermittlungen angestossen, die nun dazu führten, dass Staatsanwalt Roland Kerner letzte Woche Anklage gegen den 70-jährigen Ex-Brigadier erhob.
Der Fall ist nicht dermassen komplex, dass sich damit das Wirtschaftsstrafgericht auseinandersetzen müsste. Denn Franz A. Zölch wird eine vergleichsweise simple Masche vorgeworfen: Bekannte, Geschäftspartner und Mandanten bat er teils sehr kurzfristig um fünf- bis sechsstellige Darlehen, um grössere Beträge herauszulösen. Mal begründete er den Engpass mit seiner Scheidung, mal mit einer blockierten Erbschaft oder einem Bankgeschäft.
Betrug wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, weil Zölch bereits gewusst haben müsse, dass er nicht in der Lage ist, diese Darlehen zurückzuzahlen. Betrug setzt Arglist voraus. Zölch bestreitet die Ausstände nicht, allerdings will er seine Gläubiger nicht bewusst getäuscht haben. Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat für die Verhandlung noch keinen Termin angesetzt.
Mindestens fünfzehn Jahre
Mehr als drei Jahre haben sich die Ermittlungen hingezogen, seit einige in der IGZG organisierte Betroffene Anzeige erstattet haben. Länger als zehn Jahre liegen die ältesten der Zölch zur Last gelegten Delikte zurück. Darauf hinzuarbeiten, dass die Vorwürfe bald nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden können, dürfte sich dennoch nicht lohnen.
Delikte, für die das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorsieht, können frühestens fünfzehn Jahre später nicht mehr geahndet werden. Das gilt auch für Betrug als schweres Delikt – die Frist wird gar deutlich länger, wenn gewerbsmässiges Vorgehen nachgewiesen werden kann. Und liegt erst mal ein Urteil einer ersten Instanz vor, ist die Verjährung ohnehin ausgehebelt.
Unbeteiligte Juristen, die den Fall mitverfolgen, rechnen damit, dass das Regionalgericht Bern-Mittelland in den nächsten sechs Monaten einen Termin ansetzt und sich nicht lange wird hinhalten lassen. Die Verzögerungstaktik von Franz A. Zölch prangert die IGZG an. Sie habe bei den Behörden verfangen, die sich viel zu lange mit Arztzeugnissen und Abwesenheiten hätten an der Nase herumführen lassen.
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