Projekt in SeftigenDie ÜO ist nun rechtskräftig
Gegen die Überbauungsordnung (ÜO) Widerhub sind bis zum Ablauf der Frist keine Beschwerden eingegangen.

Im Mai 2019 haben die Stimmberechtigten von Seftigen an der Gemeindeversammlung nach einer emotionalen Diskussion der Überbauungsordnung Widerhub zugestimmt. Der dort ansässige Landwirtschaftsbetrieb will die bestehende rund 40-jährige Pouletmasthalle abbrechen und durch eine neue, grössere Halle ersetzen. Aufgrund der eher kleinen Betriebsgrösse war eine innere Aufstockung nicht möglich, und es musste eine spezifische baurechtliche Zone mit Beschreibung der Nutzung und der Art des Gebäudes geschaffen werden.
Ende Januar sind die entsprechenden Vorschriften vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung
genehmigt worden. «Die Beschwerdefrist ist ungenutzt verstrichen, und die Überbauungsordnung ist nun rechtskräftig», hat die Gemeinde Seftigen am Montag mitgeteilt. Damit die neue Halle realisiert werden könne, sei eine Baubewilligung notwendig. Derzeit würden die entsprechenden Gesuchsunterlagen erarbeitet. «Der Baustart ist vom Zeitpunkt der rechtskräftigen Baubewilligung abhängig», heisst es abschliessend.
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