Never Mind the Markets: USA und EuropaDie Strafzölle treffen die Falschen
Wein, Kaffee und Spielwaren: Im Handelsstreit nehmen auch Unternehmen Schaden, die gar nichts mit der Streitsache zu tun haben.

Die Trump-Jahre haben nicht nur gezeigt, wie schädlich Protektionismus ist. Sie legten auch die Schwächen offen, die die viel gepriesene multilaterale Handelsordnung nach wie vor aufweist. Das lässt sich am nicht enden wollenden Streit zwischen den USA und der EU gut aufzeigen.
Nur wenige Tage vor seinem Auszug aus dem Weissen Haus verhängte Donald Trump Strafzölle auf Produkte deutscher und französischer Anbieter. Es handelt sich dabei um die letzte Retourkutsche in einem Handelsdisput, der seit 16 Jahren andauert. 2004 wandten sich die USA an die Welthandelsorganisation WTO, weil sie der EU (zurecht) vorwarfen, dass die Mitgliedstaaten den staatlichen Flugzeugbauer Airbus subventionieren und ihm somit einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Das ist gemäss WTO-Regeln verboten. Sechs Monate später verklagte die EU die USA bei der WTO mit dem gleichen (ebenso berechtigten) Vorwurf: Die USA würden den Flugzeugbauer Boeing regelwidrig unterstützen.
Ein jahrzehntelanger Streit
Der diplomatische Hickhack zog sich hin. 2019 erlaubte das WTO-Schiedsgericht der Trump-Regierung, Zölle von 10 respektive 25 Prozent auf europäische Exportgüter in die USA zu verhängen. Offiziell handelt es sich nicht um Strafzölle, wie bei den von Trump 2018 verhängten und politisch motivierten Aufschlägen auf Stahl- und Aluminiumimporte, sondern um Ausgleichszölle. Denn mit ihnen sollen die USA den durch die Airbus-Exportsubventionen verursachten finanziellen Schaden für die US-Wirtschaft ausgleichen. Die Liste reicht weit über den Streitgegenstand – Flugzeuge – hinaus. Sie umfasst Lebensmittel wie Käse, Joghurt, Wein Kaffee, Oliven und Schweinefleischprodukte aber auch Handwerkzeuge, Induktionsöfen, Bagger und Objektive. Sechs Monate später erhöhten die USA den zehnprozentigen Strafzoll auf 15 Prozent.
Die EU schoss 2020 zurück, als die WTO ihr in Sachen Boeing Recht gab. Sie wartete nur die US-Wahlen ab, um Donald Trump nicht zusätzliche Stimmen zuzutragen. Kurz darauf verhängte sie Importzölle von 15 respektive 25 Prozent auf Waren mit US-Ursprung. Betroffen sind auch hier nicht allein amerikanische Flugzeuge und Hubschrauber, wie es ein Streit zwischen Luftfahrtkonzernen eigentlich nahelegt. Sondern Agrargüter, Chemikalien, Lederwaren, Maschinen, Motorradteile und Spielwaren aus den USA.
Das Beispiel der Weinbranche
Was wie ausser Kontrolle geratene Strafexpeditionen aussieht, ist nur die legitime Anwendung des WTO-Regelwerks. Das dort festgelegte Streitschlichtungsverfahren orientiert sich zwar an dem Anspruch, Auseinandersetzungen zu deeskalieren und ausgleichend zu wirken. Es nimmt aber in Kauf, dass als Folge der Sanktionen auch Unternehmen wirtschaftlichen Schaden nehmen, die per se gar nichts mit der Streitsache zu tun haben. Nehmen wir die Weinbranche als Beispiel.
Mit Entsetzen stellten europäische Weinproduzenten 2019 fest, dass sich ihre Produkte auf dem wichtigen amerikanischen Absatzmarkt um ein Viertel verteuern würden. Nationale Branchenverbände intervenierten, um schlimmeres zu verhindern. Italiens Lobbyarbeit in Washington erreichte, dass US-Abgeordneten intervenierten und italienische Weine von dem Zusatzzoll ausgenommen wurden. Das Argument: Italien ist anders als Frankreich, Deutschland und Spanien nicht am Airbus-Konsortium beteiligt.
Der Branche gelang es so, die italienischen Weinverkäufe in den USA vergangenes Jahr stabil zu halten, während die mit Zusatzzöllen belegten französischen und deutschen Weinexporte um einen Drittel abstürzten. Es stimmt schon, dass Deutschland Airbus verbotene Exportsubventionen gewährt. Aber weshalb muss ein Weinbauer aus dem Rheingau wirtschaftlich dafür einstehen, dass der Stadtsaat Hamburg jahrelang ein Airbus-Produktionsgelände subventionierte?
Übergreifende Vergeltung
Offiziell wird das als «cross retaliation» ausdrücklich akzeptiert. Ein solcher «übergreifender Vergeltungsschlag» soll die Wirkungskraft in einem Handelskrieg erhöhen und den politischen Druck erhöhen. Das Prinzip erinnert aber eher an den Abwurf einer schmutzigen Bombe, bei der bewusst darauf spekuliert wird, dass es auch Unbeteiligte trifft. In Zeiten, in den der Protektionismus zunimmt und Regierungen immer mehr Handelsdispute austragen, werden besonders viele Unternehmen unschuldig zu Opfern.
Es ist an der Zeit, über eine Abschaffung dieses Prinzips der kalkulierten Kollateralschäden nachzudenken. Als Alternative schlagen Ökonomen vor, die Opfer zu entschädigen. Der Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaftsinstituts, Gabriel Felbermayr, fordert «die Schaffung eines Ausgleichsfonds für EU-ansässige Unternehmen, die bei der Ausführung der gemeinsamen Handelspolitik unverschuldet Schäden erleiden.»
Wie geht es weiter?
Die politischen Prioritäten sind derzeit aber andere. EU-Politiker setzen auf die neue Administration, um die Zölle abzubauen. Biden ist anders als Trump ein Verfechter des Multilateralismus, aber der Poker um wirtschaftliche Vorteile wird nicht einfacher werden. Das erste handelspolitische Dekret des neuen Präsidenten von dieser Woche sieht bereits eine Buy American-Klausel vor.
Auch ist die Sachlage komplexer geworden, seit Staaten wie Frankreich und Italien eine Digitalsteuer gegen führende US-Internetkonzerne eingeführt haben. Die US-Regierung quittierten den französischen Parlamentsbeschluss vergangenen Sommer umgehend mit Strafzöllen von 25 Prozent auf französische Kosmetika und Handtaschen. Frankreich sagte inzwischen zu, die Vorauszahlungen, die im Januar fällig gewesen wären, erst einmal auszusetzen.
Auch Italien hat die Anwendung der Web Tax im einen Monat auf den 16. März verschoben – unter anderem auf dringendes Anraten des nationalen Winzerverbands.
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