Die richtigen Instrumente für die Polizei
Mit dem neuen Polizeigesetz erhält der Kanton eine zeitgemässe Grundlage für die Verbrechensbekämpfung. Der Standpunkt von BZ-Chefredaktor Simon Bärtschi.
Ein normaler Samstag in Bern. Mehrere Hundert Demonstranten ziehen durch die Innenstadt. In den Gassen werden Petarden und Feuerwerk gezündet, später schlagen Vermummte auf Medienschaffende ein und fackeln beim Bahnhof Holzbretter ab. Dutzende Polizisten halten die Menge in Schach, bis sich der Umzug auflöst. Dann wischt die Feuerwehr alle Spuren weg. Der Rauch bleibt – in der Bundesstadt riechts nach Strassenkampf. Kaum jemand kann sich erinnern, worum es beim Aufmarsch genau gegangen ist.
Warum gibts immer wieder solche Szenen? Ist es das Gefühl von Straffreiheit, das Demonstranten enthemmt? Ein Gegenmittel ist das neue Polizeigesetz, über das wir in zwei Wochen abstimmen, weil Linksparteien das Referendum ergriffen haben. Es umfasst 189 Artikel, dreimal so viele wie die heute geltende Norm. Zu reden geben drei zentrale Punkte.
Da ist erstens die Kostenüberwälzung, ein auf die Stadt Bern zugeschnittener Abschnitt. Gemeinden erhalten neu die Möglichkeit, Veranstalter von Kundgebungen oder Beteiligte zur Kasse zu bitten, wenn es zu Sachbeschädigungen und Gewalttätigkeiten kommt. Es gibt klare Schranken: Die Kosten dürfen nur dann überwälzt werden, wenn die Organisatoren keine Bewilligung eingeholt oder wenn sie grob fahrlässig gegen Vorgaben verstossen haben.
In der Praxis ist es oft schwierig,die Veranstalter von unbewilligten Demonstrationen zu identifizieren und ihnen nachzuweisen, dass sie dahinterstehen. Deshalb ist es richtig, auch die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass Randalierer und Schläger direkt belangt werden können. Wer Schaden anrichtet, muss dafür geradestehen.
Künftig gilt das Verursacherprinzip, wie es bei Abgaben im Energie- und Verkehrsbereich längst bewährte Praxis ist. Das Bundesgericht stützt diesen Kostenübertrag, sofern er verhältnismässig ist. Der Grosse Rat hat eine Obergrenze in schweren Fällen von 30'000 Franken festgesetzt – die Haftung ist klar limitiert.
Linke Parteien sehen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Gefahr, weil Veranstalter das Risiko einer Kundgebung nicht mehr in Kauf nehmen wollten. Damit offenbaren sie ein seltsames Verständnis dieses Grundrechts. Wer seine Meinung kundtun will, kann das weiterhin problemlos tun. Die Organisatoren stehen aber stärker in der Pflicht, ihren Umzug ohne Schaden und mit Respekt gegenüber anderen Nutzern des öffentlichen Raums durchzuführen. Sie müssen Chaoten stoppen. Gewalt ausüben ist schliesslich kein Grundrecht.
Angemessen ist auch die neue Bestimmung über die Wegweisung. Die Polizei erhält die Möglichkeit, Campierer auf privatem und öffentlichem Grund wegzuschicken. Es ist die Antwort der Politik auf die ausländischen Fahrenden, die im Sommer vor einem Jahr zum Ärger von Anwohnern ein Feld bei Wileroltigen besetzten. Auch hier gilt der pragmatische Mittelweg.
Illegale Lager dürfen dann aufgelöst werden,wenn ein alternativer Transitplatz vorhanden ist. Einer steht in Brügg bereit, voraussichtlich kommt Gampelen dazu. Diese Bestimmung dürfte kaum zur Anwendung gelangen, da es im vergangenen Jahr im Kanton keine nennenswerten Vorfälle um Camps von Fahrenden gab.
Drittens gehts im neuen Gesetz um die verdeckte Fahndung, wo die Gegnerschaft mit dem Schlagwort Schnüffelpolizei hausierte. Neu darf die Polizei ernsthaft verdächtige Personen verdeckt beobachten und Bild- und Tonaufnahmen machen. Bislang musste sie dafür bei einem Gericht um Erlaubnis bitten, eine aufwendige und zeitraubende Angelegenheit.
Auch Pädophile im Netz können einfacher überführt werden.Wie der St. Galler CVP-Kantonsrat, der kürzlich in einem Sexchat an einem Ermittler hängen geblieben ist. Dieser hatte sich als 13-jähriges Mädchen ausgegeben. Gegen solche Aktionen kann niemand ernsthaft etwas einwenden. Um gegen Kriminelle erfolgreich zu ermitteln, müssen sich Polizisten auch eine Tarnung zulegen können, nur so bleiben sie unerkannt. Dafür brauchts auch künftig eine richterliche Bewilligung. Der Rechtsstaat wird mitnichten ausgehebelt.
Das Gesetz basiert auf vernünftigen Kompromissen und gibt der Polizei zeitgemässe Instrumente in die Hand. Jetzt brauchts ein Ja an der Urne.

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