Beratungshotline zum ErbrechtDie Mutter ist dement. Kann sie noch ein Testament verfassen?
Erbt das Stiefkind? Wie enterbe ich den drogensüchtigen Sohn? Diese und weitere Fragen wurden vorletzte Woche an die Hotline gestellt.

Für die Erstellung eines Testaments bestehen grundsätzlich hohe Anforderungen an die Urteilsfähigkeit. Vereinfacht gesagt, wird man wohl nur bei einer leichten Demenz von einer Urteilsfähigkeit ausgehen können.
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Im Jahr 2008 haben wir einen Erbvertrag notariell verurkundet. Wir haben zwei Kinder, eine Eigentumswohnung und wollten uns meistbegünstigen. Wir haben im Erbvertrag eine fixe Quote festgesetzt. Müssen wir im Hinblick auf das neue Erbrecht den Erbvertrag anpassen?
Ich rate Ihnen unbedingt, diesen Erbvertrag einem Notar zu zeigen, der prüft, ob er nach dem neuen Erbrecht, welches ab Januar gilt, noch Bestand hat. Wenn Sie fixe Quoten im Erbvertrag festgesetzt haben, könnten diese auch unter dem neuen Erbrecht Bestand haben.