Die kritische Kurve bei der Kirche
Ein Anwohner wehrte sich erfolglos gegen das geplante Temporegime auf der Buchstrasse. Er kann den Entscheid noch ans Bundesgericht ziehen.
Steil, kurvig und umstritten. Ein Abschnitt der Buchstrasse in Mühleberg sorgt für Aufregung. Die Strasse führt hinauf zur Kirche und weiter nach Allenlüften, wo sich das Schulzentrum mit Ober- und Primarstufe sowie Kindergarten befindet. Heute dürfen Autofahrer auf dieser Strecke mit bis zu 50 km/h unterwegs sein.
Nur im Bereich der Schulanlage müssen sie ihr Tempo auf 30 km/h drosseln. «Dem Gemeinderat ist es wichtig, dass die Sicherheit der Schulwege nicht nur in der Nähe der Schule, sondern überall erhöht wird», sagt Matthias Ruch, Bauverwalter der Gemeinde.
Dazu sollen Verkehrsmassnahmen wie die Reduktion der Geschwindigkeit realisiert werden. Ein Grossteil der Schulkinder sei täglich auf der Buchstrasse mit dem Velo unterwegs. Vor allem im Kurvenbereich zwischen Kirche und Kirchgemeindehaus ist die Übersicht für Fahrzeuglenker stark eingeschränkt.
Um dort die Sicherheit zu erhöhen, ist eine durchgehende Temporeduktion auf 40 km/h vorgesehen. Bei der heiklen Kurve plant die Gemeinde sogar eine Begegnungszone einzurichten. Das heisst konkret: Autofahrer dürfen auf den rund 80 Metern nur noch mit 20 km/h unterwegs sein und müssen Fussgängern den Vortritt lassen.
Beschwerde eingereicht
Andreas Schlecht wohnt in der Nähe der geplanten Begegnungszone und müsste sie jeden Tag befahren, um zur Arbeit zu gelangen. Als er aus der Zeitung von der Massnahme vernahm, habe er sich «überfahren» gefühlt. «Ich war enttäuscht, dass die Gemeinde nicht von vornherein das Gespräch mit der Bevölkerung gesucht hat», so Schlecht.
Er sei nicht gegen eine Temporeduktion auf 40 oder 30 km/h. Er sei auch nicht gegen eine erhöhte Sicherheit auf dem Schulweg. Eine Begegnungszone sei jedoch völlig übertrieben. Damit spreche er nicht nur für sich, sondern auch für andere Anwohner. Schlecht hat deshalb Beschwerde erhoben beim Regierungsstatthalteramt.
Sie wurde abgewiesen. Er beantragte daraufhin beim Verwaltungsgericht, der Entscheid sei aufzuheben. «Dieser Strassenabschnitt ist kaum befahren und meist menschenleer. Es ist einfach keine Begegnungszone», argumentiert Schlecht. Das Gericht sah das anders und wies seine Beschwerde erneut ab. Ein Verkehrsexperte führte im Beschwerdeverfahren unter anderem aus, dass verantwortungsbewusste Autofahrer den Bereich bei der Kirche schon heute nur mit 20–30 km/h passieren könnten.
Falsche Sicherheit
Schlecht hat nun noch die Möglichkeit, die Beschwerde an das Bundesgericht weiterzuziehen. «Ich habe mich noch nicht entschieden, ob ich dies tun werde.» Er sei jedoch überzeugt, dass eine Begegnungszone die Gefahr der Kurve nicht beseitigen würde. Im Gegenteil: Durch den Vortritt würden sich die Fussgänger in falscher Sicherheit wähnen.
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