Die Kreuzchen am falschen Ort
Eine Oberaargauerin betrog die Arbeitslosenversicherung um 70'000 Franken. Dafür erhält sie eine bedingte Freiheitsstrafe – und einen Landesverweis.

Mehr als drei Jahrzehnte lang arbeitete die Serbin in einer Oberaargauer Fabrik. Doch nach zwei Hüftoperationen wurde sie im Juni 2015 entlassen. Sie meldete sich bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV). Anfang Oktober erhielt sie von der Arbeitslosenversicherung zum ersten Mal Geld. Im selben Monat teilte die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) ihr mit, dass sie ihre Zahlungen wegen des Unfalls Ende Jahr einstellen werde; gemäss dem Suva-Arzt sei sie wieder zu 70 Prozent arbeitsfähig. Kaum hatte die Frau diesen Bescheid erhalten, verunfallte sie erneut. Daraufhin entschied die Suva, sie weiterhin zu 100 Prozent zu unterstützen.