Die Hintertür zur Medizin bleibt verriegelt
Bis vor zwei Jahren liess sich die Hürde fürs Medizinstudium an der Uni Bern umgehen: Wer zuerst Zahnmedizin studierte, konnte ohne Zeitverlust das Studium wechseln. Das ist vorbei.

Er studierte Rechtswissenschaften. Dann Biochemie und Molekularbiologie. Später Geografie, Erdwissenschaften und Biologie. Alles immer nur für ein paar Semester, bis er wegen mangelnder Leistung exmatrikuliert wurde. Also liess er sich kaufmännisch ausbilden. Doch eigentlich wollte er immer nur eines: Medizin studieren.
Für diesen Wunsch absolvierte der Student sechsmal erfolglos den Eignungstest. Und ging nun sogar bis vors Verwaltungsgericht. Er wehrte sich gegen die Entscheide der Universität Bern und der kantonalen Erziehungsdirektion, die ihm einen Studienplatz für die Humanmedizin verweigerten.
Zwei identische Studienjahre
Nun liegt das Urteil vor – und der Student muss sich wohl definitiv von seinem Traum verabschieden, obschon er gehofft hatte, die Hintertür gefunden zu haben: Via Zahnmedizin. Denn beim siebten Versuch, den Eignungstest zu bestehen, rasselte er zwar wieder durch – doch seine Punktezahl reichte für das Zahnmedizinstudium. Dieses begann er im Herbst 2013 – nachdem er all die anderen Studien abgebrochen und die kaufmännische Ausbildung absolviert hatte.
Doch schon im Februar 2014 meldete er sich erneut zum Humanmedizinstudium an. Und tatsächlich: Nach einem weiteren Eignungstest hätte der Student im Herbst 2015 nahtlos und ohne Zeitverlust den Studiengang wechseln können. Denn die beiden ersten Jahre sind in der Zahn- und der Humanmedizin identisch. Die Voraussetzung war allerdings, dass er das zweite Studienjahr der Zahnmedizin bestand.
Viele wollten Hürde umgehen
Das schaffte der Student aber erst im Juni 2017 – im dritten Versuch und mit der Note 4. Als er daraufhin in die Humanmedizin wechseln wollte, winkte die Uni ab: In der Zwischenzeit hatten sich die Voraussetzungen für den Studienfachwechsel bei medizinischen Bachelorstudiengängen geändert. Ein solcher ist heute nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Denn es hatte sich eine Fehlpraxis entwickelt: Personen, die von Anfang an Humanmedizin studieren wollten, jedoch die höhere Hürde bei der Zulassung fürchteten, wählten die Hintertür über die Zahnmedizin. So gab es dann zu wenig Leute, die den Master in Zahnmedizin absolvieren wollten – und jene Studenten, die wirklich Zahnarzt werden wollten, hatten keinen Platz.
Ein kleines Trostpflaster
Der Student behauptete zwar, er habe wirklich Zahnarzt werden wollen. Doch das glaubte ihm das Verwaltungsgericht nicht, auch wegen Stellungnahmen, die er der Erziehungsdirektion geschickt hatte. Ein kleines Trostpflaster bleibt dem Studenten: Er muss nur drei Viertel der Verfahrenskosten tragen, weil die Uni nicht auf sein Gesuch eingetreten war. Das sind indes immer noch 1875 Franken.
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