Die Gymeler werden nicht angeklagt
Das Strafverfahren gegen die vier Gymeler, die in Berlin ein Paar überfallen haben sollen, ist eingestellt. Die Berliner Staatsanwaltschaft begründet dies vorab mit den erzieherischen Massnahmen, welche die Schule schon verhängt hat.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat per Ende Juli das Ermittlungsverfahren gegen die vier Gymeler eingestellt, die Anfang Februar im Prenzlauer Berg ein Paar attackiert und beraubt haben sollen. Sie waren damals mit dem Gymnasium Köniz-Lerbermatt auf einer Exkursion in der deutschen Hauptstadt. Wie Pressesprecherin Simone Herbeth gestern auf Anfrage erklärte, stützt sich die Staatsanwältin in ihrem Entscheid auf das Jugendgerichtsgesetz. Gemäss diesem kann von einer Strafverfolgung abgesehen werden, wenn bereits eine erzieherische Massnahme eingeleitet oder durchgeführt worden ist. «Es ist in dieser Nacht nicht nichts vorgefallen», sagt Herbeth. «In den Ermittlungen bestand weiterhin der Verdacht eines strafbaren Tuns», führt sie aus. Wie genau inzwischen der Sachverhalt beurteilt wird, musste Herbeth aber gestern offen lassen, weil die zuständige Person nicht kontaktierbar war. Immerhin: Während die Berliner Polizei in ihrer ersten Mitteilung von einem Verfahren zu einem schweren gemeinschaftlichen Raub schrieb, gab sie später bekannt, der Fall werde nur als Raub behandelt.