Schwingfest MünsingenDie Gemeinde will eine gleichwertige Lösung für alle Gläubiger
Das Defizit, welches das Kantonale Schwingfest in Münsingen einfuhr, belastet die Unternehmungen in der Gemeinde.

Das Kantonale Schwingfest vom August 2019 in Münsingen endete mit einem Defizit. Das bekamen viele Unternehmungen zu spüren, die Leistungen für das Fest erbracht hatten. Noch seien die Verhandlungen mit den Gläubigern im Gang, sagte Gemeindepräsident Beat Moser (Grüne) am Dienstag im Parlament. Er nahm zu einer Interpellation Stellung, die Henri Bernhard (SVP) im Mai eingereicht hatte. Man werde aber eine für alle Gläubiger gleichwertige Lösung erarbeiten. «Niemand wird auf mehr als 15 Prozent der Forderungen verzichten müssen.»
Moser betonte, dass sämtliche Entscheide, die im Zusammenhang mit dem Schwingfest stehen, in der Kompetenz des Gemeinderats liegen. Dieser ist für Beträge von bis zu 250’000 Franken zuständig. Bernhards Frage, ob der private Trägerverein seine Schlussabrechnung veröffentlichen werde, verneinte Moser in seiner schriftlichen Antwort. «Wie jede andere Vereinsrechnung unterliegt auch diese nicht der Öffentlichkeit.»
Neue Fragen
Parlamentarier Bernhard war mit den Antworten des Gemeindepräsidenten allerdings nicht zufrieden und lieferte eine weitere, ziemlich umfangreiche, Interpellation zum Schwingfest nach. Darin fragt er unter anderem, ob nicht eine moralische Pflicht bestehe, die Schlussabrechnung der Öffentlichkeit vorzulegen. Zudem will er wissen, auf welcher Rechtsgrundlage der Entscheid des Gemeinderats steht, einen Nachkredit von 50’000 Franken für die Entschädigung der Helfer zu sprechen.
Im Nachhinein wisse man immer alles besser, sagte Moser an die Adresse Bernhards. «Aber wir werden auch eine zweite und dritte Interpellation anständig beantworten.»
rei
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