Die erste Phase eingeläutet
Die ARA hat einen Rahmenkredit für das Projekt «Vision 2025» genehmigt und so die Weichen für einen regionalen Abwasserverband gestellt.

Es war das mit am meisten Spannung erwartete Geschäft des Abends: das Projekt «ARA Vision 2025», das mit Sistierung des GEP (genereller Entwässerungsplan) im Januar 2018 entstand. Für die erste Phase wurde an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes ARA Region Herzogenbuchsee ein Rahmenkredit von 160'000 Franken beantragt. Das Geld deckt unter anderem die Kosten für eine juristische und fachliche Projektbegleitung und Projektleitung ab.
Ziel ist es, das kommunale Abwassersystem in drei Etappen in einen regionalen Abwasserverband zu überführen. «Heute geht es darum, Eckdaten und ein Model zu entwickeln, um Entscheide fällen zu können», sagte Hans-Jörg Köchli, Präsident des Gemeindeverbandes. Wichtig sei es, Lösungsansätze aufzuzeigen. Im April 2020, so der Plan, soll die erste Etappe abgeschlossen werden. Die Delegierten im Sonnensaal in Herzogenbuchsee genehmigten den Rahmenkredit einstimmig.
Mitglieder gesucht
Für die Umsetzung der ersten Projektphase galt es ausserdem, eine nicht ständige Kommission «ARA Vision 2025» zu wählen. Vorerst waren fünf Mitglieder zu wählen. Geplant ist eine Kommission mit sieben bis acht Mitgliedern. «Wir können heute aber nicht alle wählen – die Zeit, Kandidaten zu finden, war zu knapp», betonte Köchli. An der Delegiertenversammlung am 5. Juni sollen dann weitere zwei bis drei zur Wahl vorgeschlagen werden. Gewählt wurden am Mittwochabend die folgenden Kommissionsmitglieder: Urs Zumstein (Präsident), Markus Loosli (Vizepräsident), Hans-Jörg Köchli (Delegierter ARA-Verband), Rolf Habegger (Mitglied), Roland Althaus (Projektleiter).
«Bis zum 11. April müssen die weiteren Kandidaten gemeldet werden», teilte der Verbandspräsident am Schluss der Versammlung mit. «Es sollte auch jemand aus dem Kanton Solothurn Einsitz nehmen.»
«Eigentlich ist die vierte Teilrevision des Organisationsreglements der Hauptgrund, dass eine ausserordentliche Delegiertenversammlung einberufen wurde», erklärte der Präsident des Gemeindeverbandes. Im Rahmen der Teilrevision waren die Verbandsgemeinden zur Vernehmlassung und zur Stellungnahme eingeladen worden, und die kantonalen Ämter haben das Regelwerk einer Vorprüfung unterzogen. So war es keine grosse Überraschung, dass die Teilrevision ohne Wortmeldungen genehmigt wurde. 2020 tritt das revidierte Reglement in Kraft.
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