Die Unterhauswahlen, die Japans Premier Shinzo Abe am Montag angekündigt hat, sind verfassungswidrig. Wie alle nationalen Wahlen seit 2009. So haben mehrere regionale Obergerichte über die Parlamentswahlen 2012 geurteilt. Sogar Japans oberstes Gericht, das von pensionierten Beamten dominiert wird und fast immer zugunsten der Regierung entscheidet, bestätigte dies. Es drückte sich bloss gewunden aus: Die Wahlen seien «im Status der Unverfassungsmässigkeit», beschied es der Regierung und forderte fundamentale Wahlreformen.
Die Demokratie verhöhnt
In Japan ist eine Provinzstimme fünf städtische Stimmen wert. Japans oberstes Gericht hat fundamentale Wahlreformen gefordert.