Die Burgergemeinde will auch in Zukunft keine Hängebrücken
In einer Strategie hält die Burgergemeinde Thun fest, unter welchen Voraussetzungen sie Freizeit- und Erholungsnutzungen in ihren Wäldern ermöglichen will. Hängebrücken in ihrem Gebiet lehnen sie nach wie vor ab.

«Das Betreten von Wald und Weiden und die Aneignung wild wachsender Beeren, Pilze und dergleichen sind in ortsüblichem Umfang jedermann gestattet.» Der Artikel 699 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs ist mittlerweile 100 Jahre alt und hat in dieser Zeit nichts von seiner Gültigkeit verloren. In der jüngeren Vergangenheit werden Wälder aber meist nicht nur betreten, sondern auf vielfältige Art und Weise genutzt, etwa zum Biken, Klettern oder für Grillfeste – mit entsprechenden Auswirkungen auf Flora und Fauna.