Urteil zugunsten der RechtspopulistenDie AfD ist jetzt vorerst doch kein Verdachtsfall
Ein Gericht untersagt dem deutschen Verfassungsschutz den Lauschangriff auf die grösste Oppositionspartei.

Der Beschluss des deutschen Inlandsgeheimdienstes ist erst wenige Tage alt. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz die gesamte AfD zum rechtsextremen Verdachtsfall erklärt hat und die grösste deutsche Oppositionspartei nun auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen kann. Nun ist das erst mal hinfällig. Am Freitag kassierte der Verfassungsschutz eine juristische Niederlage. Er muss die Beobachtung zunächst einstellen. Das Kölner Verwaltungsgericht untersagt ihm vorerst die Einstufung der AfD als Verdachtsfall.