Die Absurditäten der neuen Datenschutzregeln
Sie gelten erst seit Freitag und sorgen bereits für Stirnrunzeln: Die neue Datenschutz-Grundverordnung.
«Nicht verfügbar» heisst es derzeit für europäische Leser der «Los Angeles Times» und der «Chicago Tribune» – die US-Medien haben Nutzer mit IP-Adresse in der EU ausgesperrt, mit Hinweis auf die seit heute geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bei der «Washington Post» müssen Leser plötzlich der Nutzung von Cookies und dem Tracking zustimmen, beim «Time-Magazine» dem Datentransfer in die USA und der Nutzung der Daten für personalisierte Werbung. Weitere lokale Newswebsites haben den Zugang für Nutzer aus der EU komplett gesperrt – bis auf weiteres.
Die schönsten Absurditäten sammelt das Computermagazin «Heise»: Ein E-Mail an 497 sichtbare Empfänger mit der Möglichkeit, sich aus der betreffenden Datenbank austragen zu lassen. Ein deutsches Ministerium, das nun ein unterschriebenes Formular verlangt, wenn man weiter im Presseverteiler bleiben möchte.
Die Terminfindungsdatenbank Doodle schickt Nutzern eine Nachricht mit folgendem Inhalt:
Auf Twitter machen sich viele bereits lustig über die Auswüchse der DSGVO.
Der Besitzer einer Internetagentur hat sich die Mühe gemacht, die Verordnung nutzergerecht umzuschreiben.
Wenn der Virenschutzfilter die Zustimmung gibt.
Plötzlich wird das Abmelden von Newsletters zum Kinderspiel.
Und nicht nur online, auch in der gedruckten Lokalzeitung wird es plötzlich schwierig, Daten zu veröffentlichen.
Ebenso werden Fotos vom Fussballtraining des Sohnes zur Herausforderung.
Die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden strenger als bisher. Das kann auch Schweizer Unternehmen treffen – sofern ihre Waren oder Dienstleistungen für eine Person in der EU bestimmt sind.
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