Der Weg zum Neubau wird kürzer
Das neue Feuerwehrmagazin in Herzogenbuchsee hat die erste Hürde genommen: Der Kanton steht hinter der Einzonung im Chappelifeld. Vor allem muss die betroffene Fruchtfolgefläche nicht kompensiert werden.

Er ist wohl überlegt: der Standort für den Bau des neuen Feuerwehrmagazins in Herzogenbuchsee. Für das Chappelifeld am östlichen Dorfeingang spricht vor allem die verkehrstechnisch günstige Lage. Trotzdem bringt dieser Standort auch Nachteile mit sich. Wird für den Neubau doch Kulturland benötigt, das im Chappelifeld zuerst noch umgezont werden muss.
«Dies stellt uns vor eine Herausforderung», hatte Urs Zumstein als Mitglied der Projektgruppe daher gemeint, als der Feuerwehrverband und die Gemeinde letzten Juni gemeinsam informiert hatten. Denn wegen des neuen Raumplanungsgesetzes sind Einzonungen von Fruchtfolgeflächen nur noch möglich, wenn an anderer Stelle kompensiert wird (wir berichteten).
Nun zeigt sich: Die Umzonung, für welche die Gemeinde die Federführung übernommen hat, wird einfacher als erwartet. Nicht nur hat inzwischen das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Recht- und Zweckmässigkeit der Einzonung positiv beurteilt. Woraufhin das Planerlassverfahren eingeleitet werden konnte. Wie der Gemeinderat kürzlich mitteilte, hat das AGR auch festgestellt, dass die betroffene Fruchtfolgefläche nicht kompensiert werden muss. Begründet werde die Haltung der kantonalen Behörden unter anderem damit, dass der Neubau eines Feuerwehrmagazins einem ausreichenden öffentlichen Interesse von regionaler Bedeutung entspreche.
Vertrag genehmigt
«Dieser Entscheid kam für mich sehr überraschend», sagt Urs Zumstein, der ehemalige Kommandant der Feuerwehr Buchsi-Oenz. Man habe zwar bereits eine Kompensationsfläche im Auge gehabt. Trotzdem werde das Verfahren dadurch natürlich erleichtert. Zu diesem Schluss kommt auch Gemeindeverwalter Rolf Habegger: «Die Möglichkeit zur Einzonung ohne Kompensation der Kulturland- und Fruchtfolgeflächen vereinfacht das nachfolgende ordentliche Planerlassverfahren wesentlich.» Es wirke sich zudem positiv auf den Zeitplan aus, da sich das Verfahren nun auf den Kernbereich, also die eigentliche Einzonung fokussieren könne.
Den Planungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Feuerwehrverband hat der Gemeinderat Ende Februar genehmigt. In einem nächsten Schritt wird jetzt ein Vorprojekt erarbeitet. Kommt es zur Umzonung, muss diese durch die Gemeindeversammlung genehmigt werden. «Im Idealfall noch in diesem Jahr», sagt Habegger. Der Bezug des Magazins wäre so im Jahr 2021 möglich.
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