Der Wasserwerk-Schläger muss in stationäre Therapie
30 Monate Freiheitsstrafe mit einer stationären therapeutischen Massnahme: So lautet das Urteil im Prozess gegen einen 22-jährigen Schläger.

Sein Opfer liegt bereits am Boden, doch er greift zur Gürtelschnalle und schlägt zu. Tritt gegen den Kopf des Mannes, als ob er einen Fussball kicken würde. Dass das Opfer in dieser Herbstnacht 2010 vor dem Club Wasserwerk in Bern keine grösseren Verletzungen davonträgt, ist pures Glück. Das finden die Staatsanwältin, der Verteidiger – und auch das Regionalgericht Bern-Mittelland. Es verurteilt den heute 22-jährigen Schweizer wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten und ordnet eine stationäre Therapie an. Dies, obwohl der Verurteilte sich gegen eine solche wehrt und der Verteidiger eine ambulante Lösung gefordert hat.