Urteil des VerwaltungsgerichtsDer Statthalter griff zu Recht ein
Das Verwaltungsgericht weist eine Beschwerde eines Landbesitzers ab, der auf einer Parzelle in der Landwirtschaftszone Kies lagerte.

Unrechtmässige Bauten in der Landwirtschaftszone beschäftigen in den letzten Wochen und Monaten Behörden, Medien und Gerichte. So auch in dem Fall, den das Verwaltungsgericht des Kantons Bern jüngst zu beurteilen hatte. Es handelt sich um einen Lagerplatz für Blocksteine und Kies in der Landwirtschaftszone einer Oberländer Gemeinde.