Beschwerden vor BundesgerichtDer Staat muss Strassenproteste in der Pandemie zulassen
Der Kanton Bern hat gemäss Urteil Kundgebungen während der Covid-Pandemie zu stark eingeschränkt und damit gegen die Verfassung verstossen. Im Fall von Uri gilt das jedoch nicht.

Die Berner Regierung schränkte zwischen November 2020 und März 2021 die Teilnahmen an Kundgebungen stark ein. Zu stark, entschied nun das Bundesgericht.
Foto: Anthony Anex (Keystone)
Der Regierung die Meinung sagen, Missstände offenlegen, Miseren beklagen: Strassenproteste muss der Staat auch in Pandemiezeiten erlauben. Er darf sie aus gesundheitspolitischen Gründen weder komplett verbieten noch sollte er zu rigide sein. Tut er das trotzdem, verstösst der Staat gegen die Versammlungsfreiheit und damit gegen die Bundesverfassung.