Der Prügler tauchte nicht auf
An einer Kurdendemo in Bern prügelte ein Türke auf einen Landsmann ein. Am Donnerstag sollte er vor Gericht erscheinen. So weit kam es aber nicht.

«Ich weiss leider auch nicht, wo mein Klient steckt», gab der ratlose Anwalt zu Protokoll. Er hätte einen 31-jährigen in Biel wohnhaften Türken vertreten sollen, der einen Strafbefehl gegen ihn angefochten hatte. Doch der wegen Angriff Beschuldigte tauchte am Donnerstag am Berner Regionalgericht nicht auf. Sein Verteidiger versuchte das unentschuldigte Fernbleiben seines Klienten mit dessen gesundheitlichen Problemen in Verbindung zu bringen.
Doch war auch ihm klar, dass in einem solchen Fall das Gesetz nur eine Option zulässt, die sogleich von der Gerichtspräsidentin bestätigt wurde: Die Einsprache gilt als zurückgezogen, der Strafbefehl wird in 30 Tagen rechtskräftig. Sollte der Beschuldigte mittels Arztzeugnis dennoch die Absenz plausibel erklären können, so käme allenfalls eine Neuansetzung des Prozesses infrage.
Faustschläge und Fusstritte
Worum ging es überhaupt? Am 20. August 2016 schwappte der Kurdenkonflikt in der Türkei wieder einmal für einen Nachmittag nach Bern über. Gegen 300 Kurden hatten sich an jenem Samstagnachmittag in Berns Innenstadt zu einer unbewilligten Demonstration versammelt.
Ein 23-jähriger Türke wurde dort von mehreren offenbar kurdischen Demoteilnehmern verprügelt. Gemäss Strafbefehl kam es auf der Höhe Käfigturm erstmals zu einer Auseinandersetzung zwischen dem jungen Türken und einem Demoteilnehmer. Daraufhin stürzten sich gleich mehrere Demonstranten auf den 23-Jährigen. Allen voran der abwesende Hauptbeschuldigte verteilte mehrere Faustschläge und trat – als das Opfer schon am Boden lag – gegen den Körper des Opfers. Der Leidtragende zog sich dadurch Verletzungen zu, ins Spital musste er jedoch nicht.
Nur bedingte Geldstrafe
Das Opfer gab auf Anfrage dieser Zeitung an, lediglich zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein. Er sei per Zufall mit seiner Freundin auf den Demonstrationszug gestossen. Ein Demoteilnehmer habe mit einer Fahne seine Freundin schlagen wollen, da habe er die Fahne ergriffen und zu Boden geworfen. Was folgte, war die Tracht Prügel gegen ihn. Ob der Türke tatsächlich nur durch unglückliche Umstände in diese Prügelei geraten ist, konnte aufgrund des eingestellten Prozesses nicht geklärt werden.
Der abwesende Beschuldigte wird nun mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Franken abgestraft. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Um die Verfahrenskosten von rund 2300 Franken kommt er nicht herum. Das Opfer wird auf zivilem Weg noch Schadenersatz geltend machen.
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