Der Künstler reicht eine Klage ein
thunDer Basler Künstler Andreas Schenk ist erzürnt, dass seine erotischen Kalligrafien nicht gezeigt werden. Er reicht Schadenersatzklage ein.
«Ist Thun prüde und erzkonservativ?»: So titelt der Szeneblog www.kritiker.ch im Artikel über die kurzfristige Absage der Vernissage und der Ausstellung der erotischen Kalligrafien des Basler Künstlers Andreas Schenk (vgl. Ausgabe von gestern). Seine Werke hätten ab Freitag im ehemaligen Statthalteramt gezeigt werden sollen. Die Organisatorin musste den Anlass absagen, weil die Vermieterin ihr den Gewerbebetrieb verbot. Sie sucht nun neue Räumlichkeiten für ihr Projekt «Zwischenräume», welches Angebote rund um das Thema Erotik bietet.sftSeite 3>
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch