Der Kanton sitzt auf der Anklagebank
Ein Mann sass zu lange im Gefängnis und klagte deswegen drei Angestellte des Berner Amts für Justizvollzug an. Diese müssen sich nun vor Gericht verantworten.

Normalerweise sind die Rollen klar verteilt: Der Räuber sitzt auf der Anklagebank, das Gericht verurteilt ihn zu einer Strafe, und die kantonalen Behörden vollziehen sie. Im Fall, der seit am Dienstag vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland verhandelt wird, ist jedoch so gut wie nichts normal.
Kläger ist der Räuber. Ein Mann, der 2011 unter Alkoholeinfluss zusammen mit einem Komplizen einen Raub begangen hatte. Er beschuldigt drei Angestellte des Berner Amts für Justizvollzug, ihn unrechtmässig der Freiheit beraubt zu haben. Dass die Justizvollzugsbehörden vor Gericht angeklagt werden, hat im Kanton Bern Seltenheitswert.
Klar ist bereits vor der Urteilsverkündung, dass der Mann inhaltlich recht hat: Denn es bestreitet niemand, dass er zu lange eingesperrt war. Die zu klärende Frage ist, wer die Schuld dafür trägt.
Der Rüffel des Obergerichts
Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau hatte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Diese wurde zugunsten einer stationären Suchttherapie aufgeschoben, die der Verurteilte am 28. Februar 2012 antrat. Eine solche Therapie dauert maximal drei Jahre und kann danach um höchstens ein Jahr verlängert werden.
Spätestens Ende Februar 2016 hätte der Mann demnach aus der Haft entlassen werden müssen. Das geschah aber erst am 5. April 2016, er sass also mehr als einen Monat zu lange im Gefängnis.
Deshalb klagte der ehemalige Häftling wegen Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauchs gegen den damaligen Leiter der Abteilung für Straf- und Massnahmenvollzug, die zuständige Sachbearbeiterin und deren Vorgesetzte. Alle drei sind auch heute noch im Amt tätig, wenn auch in anderen Funktionen.
Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen im September 2016 ein, weil den Beschuldigten nicht vorgeworfen werden könne, vorsätzlich gehandelt zu haben. Gegen die Einstellungsverfügung reichte der Mann Beschwerde beim Obergericht ein. Dieses hiess die Einsprache gut. Die Oberrichter warfen der Staatsanwaltschaft vor, die Angelegenheit zu wenig fundiert geprüft zu haben.
Sie hatten offensichtlich Zweifel daran, dass die drei Beschuldigten in jeder Phase richtig vorgegangen waren. Deshalb beauftragten sie die Staatsanwälte, das Strafverfahren gegen die drei Mitarbeitenden des Amtes für Justizvollzug fortzuführen. Diese fordern im nun gestarteten Strafverfahren einen Freispruch für die drei Beklagten.
Die Zweifel des Anwalts
Wie konnte es so weit kommen, dass ein Verurteilter zu spät freigelassen wird? Die drei Angeklagten hatten sich von Anfang an auf den Standpunkt gestellt, für die Freilassung gar nicht zuständig gewesen zu sein. An ihrer Haltung hat sich bis heute nichts geändert. Sie sahen vielmehr das Regionalgericht Emmental-Oberaargau in der Verantwortung, die Haftentlassung anzuordnen.
Das bekräftigte die damalige Sachbearbeiterin am Dienstag vor Gericht. «Durch das blosse Erreichen der Höchstdauer endet eine Massnahme noch nicht. Es braucht einen behördlichen Akt.» Und da seien sie auf dem Amt einhellig der Meinung gewesen, dass der Ball beim Gericht liege.
Der Emmentaler Gerichtspräsident sah dies jedoch ganz anders und schob die Verantwortung ans Amt zurück. Dieser Schlagabtausch führte dazu, dass der Mann auch nach Ablauf der Strafe inhaftiert blieb.
Der Anwalt des Ex-Häftlings hatte von Anfang an bezweifelt, dass ein Zuständigkeitsstreit zur verzögerten Freilassung geführt habe. Vielmehr äusserte er schon 2016 in einem Zeitungsartikel den Verdacht, das Amt für Justizvollzug habe seinen Mandanten schlicht nicht freilassen wollen.
Dies, weil es sich vor der Skandalisierung durch die Medien fürchte, falls der Mann rückfällig würde. Tatsächlich hatte das Amt kurz vor Ablauf der Strafe beim Regionalgericht eine weitere Therapie wegen psychischer Störung beantragt – obwohl eine Psychiaterin zuvor in mehreren Gutachten eine schwere psychische Störung stets verneint hatte.
Die Sachbearbeiterin räumte in der Verhandlung vom Dienstag ein, dass sie und ihre Vorgesetzten die Beurteilung der Psychiaterin weniger stark gewichteten als die Empfehlung der sogenannten Kofako. Die Kofako ist die Fachstelle des Strafvollzugskonkordats Nordwest- und Innerschweiz und beurteilt die Gefährlichkeit von Straftätern.
Das Gremium kam zum Schluss, dass vom Inhaftierten weiterhin eine Gefahr ausgeht, und empfahl den Berner Strafvollzugsbehörden, eine zusätzliche Therapie zu beantragen.
Das Regionalgericht Bern-Mittelland wird unter anderem herauszufinden versuchen, warum die drei Beschuldigten erst so kurz vor Ablauf der Strafe beim Gericht in Burgdorf einen Antrag deponierten und ob sie mit ihrem Zeitmanagement gegen das Gesetz verstossen haben. Das Urteil ist für den 6. März angekündigt.
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