Der Hassprediger fühlt sich integriert
Der mutmassliche Hassprediger der Ar'Rahman-Moschee bestreitet in einem Interview, Allah um die «Vernichtung» gewisser Gemeinschaften gebeten zu haben. Das Zitat, auf das sich «Tages-Anzeiger» und «Bund» stützten, sei falsch übersetzt.

Er steht seit gut einer Woche im Kreuzfeuer der Kritik, jetzt hat er dem «Tages-Anzeiger» und dem «Bund» seine Sicht der Dinge erklärt. Der 64-jährige Abu Ramadan führt im Interview aus, das von den beiden Zeitungen zitierte, so heftig kritisierte Bittgebet sei keine Anstachelung von Menschen. Es sei vielmehr ein Aufruf an Allah. Gott solle die Feinde der Religionen, die von Abraham abstammten, «übernehmen».
Man müsse die Sache im Zusammenhang der Kriege in Afghanistan oder im Irak sehen, wo die US-Regierung Menschen vernichtet habe, so der Bieler Prediger weiter. Das verabscheue er. «Ich rufe aber niemanden zu einer Tat auf. (. . .) Ich bitte nur Allah um Gerechtigkeit.» Arabische Zuhörer würden das «schon richtig verstehen».
Die Interviewer von «Tages-Anzeiger» und «Bund» sagen dazu, die Übersetzung des arabischen Zitats von Abu Ramadan sei mehrfach geprüft worden.
Will kein Muslimbruder sein
Der in Nidau lebende Libyer führt im Interview aus, er sei weder Imam noch Scheich, sondern bete einfach vor, wenn in Moscheen kein Imam anwesend sei. «Das hat sich über die Jahre so ergeben.» Er sei ursprünglich Agronom und werde in Libyen mit dem Tod bedroht. Ein Muslimbruder sei er nicht, sondern «völlig unabhängig».
In dem auf Englisch geführten Gespräch bestreitet Abu Ramadan auch, dass er nicht in der Schweiz integriert sei. Im Städtchen Nidau kenne man ihn, und seine vier Kinder seien gut integriert. Sie sprächen Deutsch und Französisch.
Er hingegen spreche keine Landessprache, weil der Französischkurs, den er besucht habe, nur einmal pro Woche stattgefunden habe. Auch sei ihm – anders als anderen Flüchtlingen – die Finanzierung eines Studiums an der Universität Freiburg verwehrt worden. Mit 64 Jahren sei er zu alt, als dass er nun noch eine neue Sprache lernen könne. In der Schweiz hätte er gern gearbeitet, doch habe er nie eine Stelle gefunden.
Auf Pilgerreisen
Der Mann reiste 1998 als Flüchtling in die Schweiz ein, wie seit gut einer Woche bekannt ist. Den Asylstatus erhielt er im Jahr 2001. Das Staatssekretariat für Migration hat aber Anfang August Asyl und Flüchtlingseigenschaft widerrufen. Grund: Der Mann reiste mehrmals in sein Heimatland.
Dazu sagt der heute dank einer C-Bewilligung in der Schweiz lebende Prediger, er habe nicht gewusst, dass er nicht nach Libyen reisen dürfe. Sein Bruder habe ihm jeweils den Flug bezahlt. Gegen den Entscheid, ihm den Asylstatus zu widerrufen, laufe eine Beschwerde. Abu Ramadan begleitete auch Muslime auf Pilgerreisen ins Ausland. Er habe dafür nie einen Lohn erhalten. Für Flüge und Hotel sei das Reisebüro aufgekommen.
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