Der Haken an der erleichterten Einbürgerung
Erst seit einem Jahr gibt es die erleichterte Einbürgerung für die dritte Ausländergeneration. Jetzt soll eine Revision her.

309 neue Schweizerinnen und Schweizer: So lautet die erste Zwischenbilanz, ein Jahr nachdem die erleichterte Einbürgerung für Ausländer der dritten Generation in Kraft getreten ist. Exakt 1065 junge Ausländerinnen und Ausländer haben im ersten Jahr unter dem neuen Gesetz beim Bund ein Einbürgerungsgesuch gestellt. Davon wurden 309 Gesuche bereits bewilligt, wie die Eidgenössische Migrationskommission in einer druckfrischen Studie festhält.
Die Kommission ist mit dieser Zwischenbilanz jedoch nicht zufrieden. Ihrer Meinung nach ist die erleichterte Einbürgerung nicht so leicht, wie sie sein sollte. Deshalb schlägt die Kommission bereits jetzt, nur ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes, eine neue Gesetzesrevision vor. In einem konkreten Punkt sollen die Anforderungen für einbürgerungswillige Ausländer der dritten Generation weiter aufgeweicht werden.
3000 Interessenten
Die erleichterte Einbürgerung für die dritte Ausländergeneration wurde im Februar 2017 vom Schweizer Stimmvolk angenommen. Der Ja-Stimmen-Anteil betrug über 60 Prozent, nachdem das gleiche Anliegen zuvor an der Urne mehrfach gescheitert war. Ein Jahr nach der Abstimmung trat das neue Gesetz am 15. Februar 2018 in Kraft. Seither können gut integrierte junge Ausländer unter 25 Jahre beim Bund ein Gesuch für die erleichterte Einbürgerung stellen; für 26- bis 35-jährige gilt während fünf Jahren eine Übergangsregelung.
Um in den Genuss der erleichterten Einbürgerung zu kommen, müssen die Jugendlichen mehrere Bedingungen erfüllen: Unter anderem müssen sie in der Schweiz geboren sein, hier mindestens fünf Jahre die Schule besucht haben und eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) besitzen. Zudem muss mindestens ein Grosselternteil in der Schweiz aufenthaltsberechtigt gewesen sein. Und mindestens ein Elternteil muss mindestens zehn Jahre hier gelebt haben – und davon wenigstens fünf Jahre lang in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben.
Die letzte dieser Bedingungen sei nun für viele Einbürgerungswillige eine zu hohe Hürde, schreibt die Kommission. Total haben sich im ersten Jahr nämlich sogar 3000 Personen beim Staatssekretariat für Migration (SEM) für eine erleichterte Einbürgerung interessiert, aber nur 1065 von ihnen haben anschliessend tatsächlich ein Gesuch gestellt. Vor allem Personen von ausserhalb der EU und der Efta «sahen sich mit der Schwierigkeit konfrontiert, nachzuweisen, dass ein Elternteil mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule besucht hat», so die Kommission.
«Die Anforderungen zur erleichterten Einbürgerung sind nicht optimal auf diese Einwanderungsgeneration ausgerichtet.»
Das ist nach Ansicht der Kommission auch kein Wunder: Viele Grosseltern der heutigen dritten Ausländergeneration hätten noch als sogenannte Saisonniers in der Schweiz gearbeitet. Ihre Familie durften die Saisonniers jeweils erst nachziehen, nachdem ihre Saisonbewilligung in eine Aufenthaltsbewilligung umgewandelt worden war. Deshalb, so argumentiert die Kommission, seien die Eltern der dritten Generation erst während oder sogar nach ihrer obligatorischen Schulzeit in die Schweiz gekommen. Und genau darum könnten viele junge Ausländer die Bedingung, dass ihre Eltern fünf Jahre in der Schweiz zur Schule gingen, nicht erfüllen. Daraus schliesst die Kommission: «Die Anforderungen zur erleichterten Einbürgerung sind offensichtlich nicht optimal auf diese Einwanderungsgeneration ausgerichtet.»
Die Kommission schlägt nun vor, dass das Gesetz in diesem Punkt bereits wieder revidiert wird. Statt nur die obligatorische Schulzeit, soll bei den Eltern auch die Berufsbildung «als Nachweis der Integration» berücksichtigt werden.
Die Studie der Kommission enthält auch Zahlen zur Herkunft der neu eingebürgerten Schweizerinnen und Schweizer. Total haben Staatsangehörige aus 33 Ländern Gesuche eingereicht, aber fast 80 Prozent davon stammen aus nur vier Ländern. 47,2 Prozent haben die italienische Staatsbürgerschaft, 15,3 Prozent die türkische, 8,2 Prozent stammen aus Kosovo und 7,1 Prozent aus Spanien. Auf grosse Nachbarländer wie Deutschland oder Frankreich entfallen demgegenüber nur gerade 1,6 beziehungsweise 1 Prozent der Gesuche um erleichterte Einbürgerung.
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch