Kapo-Sprecher im Interview«Der entscheidende Hinweis kann noch kommen»
Christoph Gnägi erklärt, weshalb die Polizei zum 20. Jahrestag des Mordes von Mett einen neuen Zeugenaufruf lancierte. Technische Fortschritte würden dabei eine grosse Rolle spielen, sagt der Medienchef der Kantonspolizei Bern.

Christoph Gnägi, weshalb hat die Kantonspolizei im Fall Biel Mett im letzten Sommer einen neuen Zeugenaufruf lanciert?
Christoph Gnägi: Einerseits spielte der inzwischen erfolgte technische Fortschritt eine Rolle. So werden beispielsweise DNA-Spuren fortlaufend neu überprüft. Zudem wurden im Zeugenaufruf auch bislang nicht publizierte Ermittlungserkenntnisse bezüglich der Schmuckstücke und dem verdächtigen Auto bekannt gegeben. Dass sich das Tötungsdelikt im Juni 2019 zum 20. Mal jährte, spielte sicher auch eine Rolle.
Hat sich auf den Aufruf hin jemand gemeldet?
Nach der Veröffentlichung des Zeugenaufrufs ging ein Hinweis ein. Diesem sind wir selbstverständlich nachgegangen. Die Täterschaft konnte bislang indes nicht dingfest gemacht werden.
Welche neuen Erkenntnisse gibt es zum Tötungsdelikt?
Aus taktischen Gründen gehen wir nicht näher auf einzelne Schritte ein. Doch grundsätzlich können wir sagen, dass in den letzten Jahren weit über 200 Personen polizeilich überprüft worden sind. Dies kann von reinen Identitätsfeststellungen über Aufenthaltsnachforschungen bis hin zu Einvernahmen und Alibiüberprüfungen reichen. Diese Arbeit kann die Kantonspolizei auch an andere Behörden delegieren oder bei ausserkantonalen oder ausländischen Behörden beantragen.
Wie sieht das weitere Vorgehen aus?
Grundsätzlich laufen die Ermittlungen weiter, bis ein Tötungsdelikt geklärt ist oder die Verjährung eintritt. Unsere zuständigen Mitarbeitenden, wenn sie nicht gerade mit aktuellen Fällen beschäftigt sind, nehmen sich diesen länger zurückliegenden Delikten immer wieder an. Das Sichern und Auswerten von Spuren ist ein sehr wichtiger Bestandteil und hat insbesondere mit der technischen Entwicklung im Bereich der DNA-Analyse noch weiter Gewicht erhalten. Ebenfalls prüfen wir automatisch immer auch allfällige Zusammenhänge mit anderen Delikten.
Die Anwohner der Lindenhofstrasse zweifeln an der offiziellen Version des Delikthergangs. Was sagen Sie dazu?
Es gehört zu den grundlegenden Ermittlungsarbeiten, dass gemachte Aussagen immer überprüft werden. Wir ermitteln in alle Richtungen. Details darf ich keine preisgeben. Doch der erneuerte Zeugenaufruf ist durchaus auch unter diesem Blickwinkel zu sehen: Auch jetzt können sich Personen mit Vermutungen oder konkreten Hinweisen an uns wenden. Jeder Meldung wird nachgegangen, jeder Hinweis wird vertraulich behandelt. So suchen wir beispielsweise nach wie vor einen VW Scirocco mit Solothurner Kontrollschildern, der in der Tatnacht verdächtig aufgefallen ist. Oder vielleicht kann jemand Angaben zur entwendeten Uzi-Maschinenpistole machen – etwa, wenn er oder sie eine solche Waffe in seinem Umfeld festgestellt hat und deren Herkunft unklar ist. Solche Angaben könnten auch nach 20 Jahren noch ein entscheidender Hinweis sein. Es ist übrigens durchaus möglich, dass sich jemand bislang nicht traute, sich an die Polizei zu wenden, und mit den Jahren plötzlich den Mut findet, darüber zu sprechen.
Wann verjährt der Fall?
Es sind immer die zuständigen Staatsanwaltschaften, die darüber entscheiden, wann ein Fall verjährt. Wenn sich aus den polizeilichen Ermittlungen neue Ansätze ergeben, wird diesen natürlich nachgegangen, was wiederum Einfluss auf die laufenden Fristen haben kann. Deshalb lässt sich diese Frage nicht abschliessend beantworten.
Wie gross ist die Hoffnung, den Fall Biel noch zu lösen?
Solange der Fall nicht verjährt ist, ist es unser Ziel, ihn aufzuklären.
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