Der DJ hat ein gutes Gewissen
Christopher S will nichts mit dem Brand seiner Plattensammlung zu tun gehabt haben. Er kämpft erneut für seine Unschuld.
Vielleicht hörte er den Knall. Am Abend des 1. Mai 2012 erlebte Christopher S im Stade de Suisse einen knappen YB-Sieg mit, als sich in Ostermundigen eine Explosion ereignete. Dann ging eine Lagerhalle in Flammen auf, und mit ihr eine riesige Plattensammlung. Sie gehörte ihm.
Christopher S heisst eigentlich Christoph Spörri. Er kommt aus Belp, ist 48-jährig, früher war er ein bekannter DJ. Nun legt er keine Platten mehr auf, derzeit ist er arbeitslos. Der Brand hat sein Leben auf den Kopf gestellt. Denn Spörri soll der Drahtzieher des Brands gewesen sein.
Im November 2016 wurde er vom Regionalgericht Bern-Mittelland wegen Anstiftung zur Brandstiftung und versuchten Versicherungsbetrugs zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein. Deshalb wurde der Fall am Dienstag am Obergericht erneut verhandelt.
Er ist nicht allein. Sein früherer Fahrer und Bodyguard, ein 34-jähriger Mann aus Bosnien-Herzegowina, wurde wegen Brandstiftung und weiterer Delikte zu einer Gefängnisstrafe von 42 Monaten und einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Er akzeptierte das Verdikt auch nicht und sass am Dienstag auf der Anklagebank.
Ein dritter Mann im Bunde, der jüngere Cousin des 34-Jährigen, hat den Schuldspruch des Regionalgerichts dagegen hingenommen. Er wurde zu einer bedingten 24-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Er hatte sich bei der Explosion schwer verletzt, was sich strafmildernd auswirkte.
In finanziellen Nöten
Am Ablauf der Ereignisse gibt es für die Untersuchungsbehörden jedoch weiterhin keine Zweifel. Das machte Staatsanwalt Christof Scheurer deutlich. Er sprach von einem «Trio infernale», das für den Brand verantwortlich ist. Mit dem DJ als Anführer. Spörri habe 2012 Schulden von 190 000 Franken angehäuft. Zu Beginn des Jahres habe er seine Sammlung, rund 13 000 Platten, von Bern nach Ostermundigen gezügelt. Kurz darauf habe er sich um eine Versicherung für die Sammlung bemüht.
Nachdem er die Prämie bezahlt habe, sei ihm am 23. April die Deckung im Wert von 200 000 Franken bestätigt worden. Am 1. Mai habe er sich nochmals danach erkundigt. Gleichentags habe er den Vermieter mehrmals per SMS dazu aufgefordert, das Lager nicht abzuschliessen. Am Abend brannten die Platten.
«Es hätte so sein können – oder auch nicht.» Das sagte Spörris Verteidigerin Simone Gasser. Ihrem Klienten könne jedenfalls keine Beteiligung an der Tat nachgewiesen werden – und davon müsse ausgegangen werden. Er habe sich in einer sehr guten finanziellen Lage befunden.
Spörri selbst sagte, er habe damals die «Blütezeit» seines Wirkens erlebt. Die Versicherungssumme von 200 000 Franken wäre «ein Tropfen auf den heissen Stein» gewesen. Er sitze mit einem guten Gewissen da: «Ich habe nichts gemacht.» Stattdessen beschuldigte er den Eigentümer der Lagerhalle, die Brandstifter angeheuert zu haben. Warum denn sein Angestellter, der ja immerhin von Spörri abhängig gewesen sei, ihm etwas zuleide hätte tun wollen, fragte das Gericht. Es sei wohl Neid gewesen, sagte Spörri. «Er war sehr nahe in der Familie und wollte wohl so sein wie ich.»
Nur ein Gehilfe
Dieser Angestellte bestreitet zwar nicht, an der Brandstiftung beteiligt gewesen zu sein. «Aber ich war nur der Chauffeur.» Nachdem das Benzin bereits verteilt war, habe er zusammen mit seinem Cousin beschlossen, doch kein Feuer zu legen. Aber als der Cousin den Raum habe «durchlüften» wollen, habe er sich aus Nervosität eine Zigarette angezündet. Deshalb sei es zur Explosion gekommen.
Sein Mandant sei lediglich der Gehilfenschaft zur versuchten Brandstiftung schuldig zu sprechen, forderte Verteidiger Pascal Tschan. Das Urteil wird am Freitag verkündet.
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