Der Bundesrat will nicht alle für immer wegsperren
Eine Verwahrung muss regelmässig überprüft werden: Daran hält der Bundesrat trotz des neusten Falls in Basel fest, wo ein Verwahrter offenbar rückfällig geworden war.

Der Bundesrat will nicht alle Verwahrten für immer einschliessen. Allerdings werde das Parlament die Frage anlässlich einer Motion von Natalie Rickli (SVP/ZH) diskutieren müssen, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga in der Fragestunde des Nationalrats. Sie bekräftigte aber, dass der Bundesrat eine Motion nach wie vor ablehnt, die keine Hafturlaube und Ausgänge für alle Verwahrten fordert.
Der Bundesrat bedaure den sehr tragischen Fall von Basel, sagte Sommaruga. Ein 55-jähriger Mann war dort wegen Verdachts auf ein Sexualdelikt verhaftet worden. Der Mann war zuvor in Luzern verwahrt gewesen und konnte aufgrund eines stufenweise gelockerten Vollzugs in Basel wohnen und arbeiten. Er musste eine Fussfessel tragen, sich regelmässig bei einem Bewährungshelfer melden und Termine bei einem Psychotherapeuten einhalten. Dennoch kam es offenbar zu einem Rückfall.
«Einzelner, sehr, sehr tragischen Fall»
Der aktuelle Fall sei zu analysieren und es seien Lehren daraus zu ziehen, sagte Sommaruga. «Die Diskussion aber, ob aufgrund eines einzelnen, sehr, sehr tragischen Falls jetzt die ganze Gesetzgebung für alle Verwahrten geändert werden muss, muss das Parlament noch führen», sagte die Justizministerin.
Das System für Vollzugsöffnungen bei Verwahrungen sei sehr hohen Sicherheitsschranken unterworfen. Eine Verwahrung sei so lange gerechtfertigt, wie sie für die öffentliche Sicherheit notwendig sei. Die Massnahme müsse regelmässig überprüft werden. «Dabei ist es für die Behörden wichtig, sich auch auf bereits gemachte Erfahrungen stützen zu können», erklärte Sommaruga.
Gleichzeitig gestand sie aber auch ein, dass «Prognosen über künftige menschliche Verhaltensweisen eine sehr anspruchsvolle und vielschichtige Aufgabe» seien. Sie würden immer «ein gewisses Risiko für Fehleinschätzungen bergen». Das heutige System verbietet Vollzugsöffnungen bei lebenslang verwahrten Personen. Bei den anderen verwahrten Personen wird die Verwahrung regelmässig überprüft.
SDA/ami
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