Kunden besser vor Werbeanrufen schützen
Der Bundesrat nimmt Swisscom und Co. in die Pflicht. Sie sollen gegen illegale Werbeanrufe aus dem Ausland vorgehen und Filter anbieten.

Auf dem Bildschirm wird eine Schweizer Festnetznummer angezeigt. Sie kann einer Privatperson gehören oder einer einheimischen Firma. Doch der Anrufer sitzt irgendwo im Ausland und verwendet die Nummer nur zum Schein. Spoofing nennt sich das Kapern von echten Schweizer Nummern durch Werbeanrufer.
Welche Folgen das haben kann, veranschaulichte vor zwei Jahren die Sendung «Espresso» des Schweizer Radios in einem Beitrag. (Zum Beitrag.) Darin wird der Fall einer Frau beschrieben, deren Nummer zu Werbezwecken missbraucht worden war. Während Tagen erhielt sie danach unzählige Rückrufe. Fremde Menschen wollten wissen, weshalb sie angerufen hatte, und beschimpften sie zum Teil. Der Frau blieb am Ende nichts anderes übrig, als die Nummer zu wechseln.
Mit dem neuen Fernmeldegesetz, das das Parlament im Frühjahr beschlossen hat, wurde Spoofing ausdrücklich verboten. Werbeanrufer dürfen nur noch Nummern verwenden und anzeigen, die ihnen auch gehören. Allerdings kümmern illegal operierende Callcenter solche Verbote in der Regel nicht. Deshalb will der Bundesrat die Telefonanbieter nun verpflichten, gegen solche Anrufer vorzugehen. Das geht aus den Verordnungen zum neuen Fernmeldegesetz hervor, die er am Freitag in die Vernehmlassung geschickt hat.
Wie genau die Anbieter vorgehen müssen, sagt der Bundesrat nicht. Eine Sprecherin der Swisscom teilt mit, man ergreife bereits verschiedene Massnahmen gegen Spoofing. «Wir können aber aus Sicherheitsgründen keine weiteren Angaben machen, denn wir wollen denen, die Spoofing betreiben, keine Hinweise geben.»
Werbefilter wird obligatorisch
Der Bundesrat will die Anbieter noch zu einer weiteren Abwehrmassnahme gegen Werbeanrufer zwingen. Neu sollen sie ihren Kunden sogenannte Callfilter anbieten müssen. Damit werden illegale Werbeanrufe automatisch blockiert. Die Swisscom bietet ihren Kunden seit drei Jahren so einen Filter an, Sunrise seit einigen Monaten. Andere Anbieter wie Salt oder UPC noch nicht. Gemäss der Swisscom blockiert ihr Filter täglich rund 220'000 Anrufe. Ihre Kunden müssen ihn allerdings selbst aktivieren.
Kunden sollen gezielter vor unerwünschten Werbeanrufen geschützt werden, sagt das Bundesamt für Kommunikation zum Entscheid des Bundesrats vom Freitag. Insbesondere solle eine effizientere Bekämpfung unerwünschter Werbeanrufe aus dem Ausland ermöglicht werden. Der bestehende Schutz habe sich als zu wenig abschreckend entpuppt.
Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz sagt, sie sei positiv überrascht von diesem grossen Eingriff des Bundesrats in den Telecommarkt. Gemäss der Stiftung sind unerwünschte Werbeanrufe das Hauptärgernis der Konsumenten in der Schweiz. Über ein Fünftel aller Beschwerden, die die Konsumentenschutzorganisationen bearbeiten, würden telefonische Werbeanrufe betreffen.
Das gilt für Werbeanrufer
Werbeanrufer sind verpflichtet, echte Nummern zu benutzen, die ihnen auch gehören. Zudem müssen sie die Nummern anzeigen. Anrufe mit unterdrückten Nummern sind nicht erlaubt.
Wer seine Nummer in einem öffentlichen Telefonverzeichnis eingetragen hat, kann mit einem Sternchen signalisieren, dass er keine Werbeanrufe will. Callcenter müssen diesen Eintrag berücksichtigen.
Viele lassen ihre Nummern aber gar nicht mehr in Verzeichnisse eintragen. In diesem Fall gilt seit dem neuen Fernmeldegesetz: Nummern, die nicht eingetragen sind, müssen gleich behandelt werden wie eingetragene Nummern mit einem Sternchen.
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