Der Bund könnte Lyss das Asylzentrum aufzwingen
Mithilfe eines alten Vertrags will Lyss das zweite Asylzentrum doch noch verhindern. Der Bund könnte der Gemeinde das Zentrum jedoch trotzdem aufzwingen. Es zeichnet sich ein juristisches Hickhack ab.

Es ist ein Dokument, das einiges auf den Kopf stellt: der Kaufvertrag von 1970 für das Lysser Kasernenareal. Vor ein paar Tagen ist der Vertrag unverhofft wieder aufgetaucht. Und er könnte der Gemeinde Lyss im Streit um das geplante Bundesasylzentrum unerwartet zum Erfolg verhelfen.
Aufgeflammt ist der Streit Anfang April. Der Bund gab damals mit dem Entwurf des Sachplans Asyl definitiv bekannt, dass er die Kaserne Lyss ab 2025 zu einem Bundesasylzentrum umfunktionieren will. Die Pläne sorgten in Lyss für rote Köpfe. Denn: Bereits 2019 wird das kantonale Durchgangszentrum an der Grenzstrasse zu einem Bundesasylzentrum umgenutzt. Gleich zwei Bundesasylzentren in einer Ortschaft? «Das geht einfach nicht!», echauffierte sich Andreas Hegg (FDP) im April. Der Lysser Gemeindepräsident kündigte an, sich «mit allen Mitteln» gegen ein zweites Zentrum zu wehren.
Heggs «Lottosechser»
Seit Dienstag ist nun bekannt, dass sich Hegg bei seinem Widerstand vor allem auf ein Mittel berufen dürfte – auf den Vertrag. Konkret wurde dieser zwischen dem Verein Kasernenkorporation Lyss (siehe Kasten) und dem Bund geschlossen. 1970 hatte der Verein den Grossteil des heutigen Waffenplatzareals an das Eidgenössische Militärdepartement (VBS) verkauft. Allerdings: In einer Klausel hielt der Verein damals fest, dass der Bund das Areal nur zu militärischen Zwecken nutzen darf und ansonsten dem Verein respektive der Gemeinde Lyss ein Rückkaufsrecht zukommt. Das heisst: Der Bund darf das Kasernenareal gar nicht in ein Asylzentrum umnutzen.
Gemeindepräsident Andreas Hegg sprach im Zusammenhang mit dem unverhofften Auftauchen des Vertrags von einem «Lottosechser». Und er gab sich zuversichtlich, dass sich damit das umstrittene zweite Bundesasylzentrum nun doch noch verhindern lassen wird. «Mit dem Vertrag haben wir jetzt natürlich deutlich bessere Karten.»
Bund hat Enteignungsrecht
Dass die Pläne des Bundes nun zum Scheitern verurteilt sind, ist jedoch noch alles andere als in Stein gemeisselt. Denn sollte der Bund am Standort Lyss festhalten, stünden ihm durchaus juristische Möglichkeiten zur Verfügung, um das Bundesasylzentrum durchzuboxen – Vertrag hin oder her. «Der Bund könnte das mit einer Enteignung erreichen», erklärt der Berner Rechtsexperten Beat Stalder.
Im vorliegenden Fall sei dies konkret über zwei Wege möglich. Variante eins: Der Verein Kasernenkorporation oder die Gemeinde üben das Rückkaufsrecht aus und werden wieder Eigentümer des Areals. «Hier stellt sich die Frage, ob der Bund sich auf dem Enteignungsweg das Eigentum wieder zurückholen kann», sagt Stalder. Für wahrscheinlicher hält er jedoch die zweite Variante.
Bei dieser würde der Bund Eigentümer des Areals bleiben. «Es ginge dann einzig darum, das Rückkaufsrecht von Verein und Gemeinde zu enteignen.» Der Bund könnte sich also durch das übergeordnete Enteignungsrecht über die Klausel hinwegsetzen und das Bundesasylzentrum wie geplant realisieren.
Jahrelange Verzögerungen
Wie gut die Chancen des Bundes im Falle eines Gerichtsprozesses stünden, lässt sich laut Stalder nur schwer beantworten. «Grundsätzlich vermittelt das Enteignungsrecht dem Bund eine recht starke Stellung.» Allerdings komme die Enteignung nur als Ultima Ratio zum Tragen. Das heisst: Der Bund müsste zuerst nachweisen, dass es für das Bundesasylzentrum keinen Alternativstandort gibt und er deshalb auf die Kaserne Lyss angewiesen ist.
Hier wiederum könnte die Gemeinde Lyss das Gegenargument bringen, dass es unverhältnismässig sei, als eine Ortschaft gleich zwei Asylzentren tragen zu müssen. Wer in dieser Sache als Sieger aus dem Prozess ginge, scheint also unklar. Klar ist hingegen: «Eine rechtliche Auseinandersetzung könnte das Vorhaben des Bundes um mehrere Jahre verzögern», so Stalder.
VBS schweigt weiter
Die Frage dürfte letztlich sein, ob sich der Bund überhaupt auf das Muskelspiel einlassen will – oder ob er den Standort Lyss nicht doch lieber fallen lässt und sich anderweitig umschaut. Eine Antwort darauf erhält man beim zuständigen VBS derzeit weiterhin nicht. «Wir müssen den Vertrag zuerst im Detail anschauen und abklären, welche allfälligen Verpflichtungen im Raum stehen», heisst es bei der Pressestelle.
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