Den Kindern geht es ja gut
Es gibt keinen triftigen Grund, homosexuellen Paaren die Adoption zu verweigern.

Zwei lesbische Frauen erfüllen sich ihren Kinderwunsch durch Samenspende. Leibliche Mutter ist natürlich nur eine. Das Schweizer Gesetz sieht die Familie nicht als vollwertig an: Es verbietet der Stiefmutter die Adoption. Stösst der leiblichen Mutter etwas zu, erhält ihre Partnerin nicht automatisch das Sorgerecht. Sie muss vielmehr darauf hoffen, dass sie der Prüfung durch die Behörden standhält und das Kind nicht verliert. Das ist stossend.