Debatte über Holmes' Geisteszustand beginnt
142 Anklagepunkte legt die Staatsanwaltschaft dem Attentäter von Aurora zur Last, darunter Mord und Sprengstoffbesitz. Ein Plädoyer auf Unzurechnungsfähigkeit dürfte schwierig werden, sagt eine Juristin.

Nach der Anklage des mutmasslichen Amokläufers von Aurora steht nun die Frage von dessen Zurechnungsfähigkeit im Mittelpunkt des Prozesses. Die einzige mögliche Verteidigung sei der Nachweis von Geisteskrankheit, sagte der frühere Staatsanwalt Craig Silverman vor Beginn der Sitzung am Montag. Sollte James Holmes hingegen für zurechnungsfähig befunden werden, könnte die Staatsanwaltschaft am Ende die Todesstrafe fordern.
Wie schon bei seinem ersten Auftritt vor Gericht in der vergangenen Woche machte der 24-jährige Holmes einen verwirrten Eindruck. Anders als am 23. Juli wurde auf Antrag der Verteidigung die Anhörung diesmal nicht im Fernsehen übertragen.
Plädoyer schwierig
Nach Einschätzung des an der Universität Denver lehrenden Juristen Sam Kamin dürfte ein Plädoyer auf Unzurechnungsfähigkeit schwierig werden. Schliesslich gebe es deutliche Beweise dafür, dass die Tat vorbereitet worden sei. «Worüber wir aber nichts wissen, und davon wird das Verfahren abhängen, ist sein Geisteszustand», sagte Kamin.
Der mutmassliche Kino-Todesschütze von Colorado muss sich wegen insgesamt 142 Anklagepunkten vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte James Holmes bei einer Anhörung unter anderem mehrfachen Mord, versuchten Mord und Sprengstoffbesitz zur Last.
Die Staatsanwaltschaft in Centennial bei Denver erwägt nach eigenen Angaben, die Todesstrafe für Holmes zu fordern. Eine Entscheidung darüber muss spätestens 60 Tage nach der Anklageerhebung fallen. Die Todesstrafe wird in Colorado äusserst selten verhängt. Seit der Wiedereinführung in den 70er Jahren wurde in dem Bundesstaat erst ein Straftäter hingerichtet.
Verwerfliche Gleichgültigkeit
Im Zusammenhang mit den getöteten Menschen verfolgt die Staatsanwaltschaft zwei unterschiedliche Mordvorwürfe gegen Holmes: Zu der Anklage wegen zwölffachen Mordes kommen zwölf weitere Anklagepunkte, weil der Schütze mit «verwerflicher Gleichgültigkeit» getötet haben soll.
Die nächste Anhörung wurde für den 27. September angesetzt. Am 9. August will das Gericht entscheiden, welche Unterlagen öffentlich gemacht werden sollen.
Sprengfallen entschärft
Der 24-jährige Holmes soll kurz nach Mitternacht am 20. Juli bei einer Premierenvorstellung des neuen «Batman»-Films in Aurora wahllos ins Publikum geschossen haben.
Bei dem Massaker wurden zwölf Menschen getötet und 58 weitere verletzt. Ausserdem hatte er laut Polizei in seiner Wohnung Sprengfallen aufgestellt, die ebenfalls Menschen töten sollten. Die Polizei konnte die Sprengsätze aber entschärfen.
Die Polizei hatte den Studenten kurz nach der Tat auf dem Parkplatz des Kinos gefasst. Zehn Überlebende des Massakers wurden am Montag weiter im Spital behandelt, vier von ihnen befanden sich in kritischem Zustand.
Holmes war vor einer Woche erstmals vor Gericht erschienen. Der junge Mann mit grellrot gefärbten Haaren hatte dabei kein Wort gesagt und wirkte geistig abwesend.
Der merkwürdige Auftritt führte zu Spekulationen, dass Holmes womöglich unter dem Einfluss von Medikamenten gestanden habe. Bei der Anhörung am Montag erschien Holmes konzentrierter. Auf die Frage von Richter William Sylvester, ob er die Anklagepunkte verstehe, antwortete er mit «Ja».
Zurechnungsfähigkeit
Die Motive hinter der Tat liegen weiter im Dunkeln. Nach Angaben seiner Anwälte war Holmes bei einer Psychiaterin an seiner Universität in Behandlung.
Der mutmassliche Todesschütze soll vor der Bluttat an die auf Schizophrenie spezialisierte Professorin einen Notizblock mit seinen Plänen geschickt haben.
Holmes' Verteidiger warfen der Staatsanwaltschaft vor, Informationen über das Päckchen an die Medien weitergegeben zu haben. Damit werde das Recht des Verdächtigen auf einen fairen Prozess ernsthaft gefährdet, kritisierten sie.
AFP
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