Das Ja zum Veloartikel ist eine Sympathiebekundung für das Fahrrad. Aus der hohen Zustimmung lässt sich ableiten, dass die Bevölkerung eine bessere Veloinfrastruktur wünscht. Ob sie das erhält, ist offen. Denn die neue Verfassungsbestimmung macht Bund und Kantonen keine konkreten Vorgaben. Velowege sind nun in der Verfassung den Fuss- und Wanderwegen gleichgestellt. Zumindest ist das eine indirekte Verpflichtung.
Den Wanderern stehen in der Schweiz 60'000 Kilometer gut unterhaltene Wege zur Verfügung. Die Schweiz ist ein Wander-, aber noch kein Veloland. Für die Velofahrer muss vieles besser werden. Zu oft müssen sie sich auf viel befahrenen Strassen mit einem Velostreifen begnügen. In den Städten gibt es zu viele Passagen, die den Radfahrern gefährliche Spurwechsel zumuten oder sie zwingen, die Fahrbahn mit den Fussgängern zu teilen.
Wenn immer möglich sollten sich Velofahrer auf separaten Wegen oder klar abgetrennten Spuren bewegen können. Das erhöht die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Die Verlagerung eines Teils des Pendlerverkehrs vom Auto aufs Velo hat zudem einen ökologischen und verkehrspolitischen Nutzen. Wer aufs Velo umsteigt, schont die Umwelt, entlastet verstopfte Strassen und überfüllte öffentliche Verkehrsmittel.
Ja zum Velo-Verfassungsartikel ist erste Etappe einer langen Tour. (Video: Tamedia/SDA)
Die Kantone haben also ein Eigeninteresse, sich nicht auf der heutigen Veloinfrastruktur auszuruhen. Klar ist indessen, dass sie nicht Millionenbudgets beschliessen, um eine Veloffensive zu starten. Möglicherweise werden sich die Urheber der Veloinitiative deshalb in einigen Jahren fragen, ob es richtig war, ihr Volksbegehren zugunsten eines unverbindlichen Verfassungszusatzes zurückzuziehen. Denn angesichts des hohen Ja-Anteils hätte das Volk wohl auch einem für Bund und Kantone verpflichtenden Veloartikel zugestimmt.

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Das Volk will eine bessere Veloinfrastruktur
Angesichts der hohen Zustimmung zum Veloartikel dürften sich die Initianten fragen, ob es richtig war, ihre Initiative zurückzuziehen.