Beratungshotline zum NachlassDas müssen Sie zum neuen Erbrecht wissen
Den Kindern und dem Partner will man etwas hinterlassen. Doch wer das Testament oder den Erbvertrag bereits verfasst hat, sollte das Dokument wegen des neuen Erbrechts prüfen.

Das neue Erbrecht bringt für Erblasser mehr Handlungsfreiheit.
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Nächstes Jahr tritt das neue Erbrecht in Kraft. Damit werden die Pflichtteile der Kinder kleiner. Zudem haben neu nur noch eigene Nachkommen und Ehegatten Anspruch auf einen Mindestanteil am Erbe, der Pflichtteil der Eltern fällt ganz weg.